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Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz

Mit Investitionsprämien für Unternehmer gegen den Klimawandel

NEUES KLIMASCHUTZ-INVESTITIONSPRÄMIENGESETZ

Der Referentenentwurf für ein Wachstumschancengesetz enthält in Artikel 1 einen Entwurf für ein neues Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz. Dieses Gesetz bietet Unternehmern steuerliche Anreize für klimaschutzfördernde Investitionen in ihrem Unternehmen.

FÖRDERUNG

Gefördert werden soll die Anschaffung oder Herstellung beweglicher Wirtschaftsgüter, die geeignet sind, die Energieeffizienz des Unternehmens zu verbessern. Letzteres ist durch die Erstellung eines Energieeinsparkonzepts nachzuweisen. Welche Anforderungen für die Ausarbeitung eines solchen Konzeptes gelten sollen, ist derzeit noch offen. Für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gilt ein Sockelbetrag von € 10.000,00.

FÖRDERHÖHE

Nach dem Referentenentwurf soll die Investitionsprämie 15 % von den förderfähigen Aufwendungen nach dem Gesetz betragen. Es sind Höchstbeträge für jedes Unternehmen geplant.

EINKUNFTSARTEN

Investitionsprämien werden nur an Steuerpflichtige gezahlt, die Gewinneinkünfte erzielen, also solche aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit.

Erscheinungsdatum: 

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. 

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