Wachstumschancengesetz – Alle Chancen auf einen Blick

Im März 2024 trat nach langwierigen Verhandlungen das Wachstumschancengesetz (WCG) in Kraft. Auch wenn viele der ursprünglich geplanten Neuerungen nicht umgesetzt werden konnten, so bietet das neue Gesetz doch einige Vorteile, die vor allem Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen entlasten. Darüber hinaus können insbesondere der Wohnungsbau und die Forschung von einer erweiterten Förderung profitieren. Erfahren Sie hier mehr über das Wachstumschancengesetz, über die wichtigsten Inhalte, die damit verbundenen steuerlichen Erleichterungen und darüber, warum auch die Pflicht zur E-Rechnung im Endeffekt als Chance bewertet werden kann. 

Das Wichtigste vorab in Kürze:

Infografik „Wachstumschancen-Gesetz“: Mehr Liquidität, Innovation, weniger Bürokratie, Steuern. Bereiche: Steuer, Bürokratie, Forschung, Dienstleistungen. © 2025 FS-Steuerberater-Berlin.de.
Durch das Wachstumschancengesetz sollen als wichtigste Ziele Entlastungen für Unternehmen, weniger Bürokratie und mehr Innovation erreicht werden.

Was bedeutet Wachstumschancengesetz?

Das “Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness”, abgekürzt WCG und vereinfacht auch Wachstumschancengesetz genannt, soll durch gezielte Fördermaßnahmen, Steuererleichterungen und Abbau von Bürokratie dazu dienen, wichtige Impulse für mehr Innovationen und Investitionen in Deutschland zu setzen.

Wann trat das Wachstumschancengesetz in Kraft?

Das WCG trat am 28.3.2024 in Kraft, nachdem es am 22.3.2024 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Vorausgegangen waren mehrere Monate mit Änderungen und Vermittlungsausschuss, weil der Bundesrat zunächst den Entwurf abgelehnt und die Bundesregierung nicht alle geforderten Änderungen umgesetzt hatte.  

Was sind die Ziele des Wachstumschancengesetzes?

Durch das Wachstumschancengesetz sollen vorrangig folgende Ziele erreicht werden:

  • Mehr Steuererleichterungen
    • Unternehmen sollten durch erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten entlastet werden.
    • Die erleichterte Nutzung von Ist- statt Soll-Versteuerung kann die Liquidität verbessern. 
    • Dies sollte Raum für Investitionen schaffen, vor allem im Jahr 2024. Dieser Aspekt konnte jedoch nicht im erwünschten Maße verwirklicht werden.
    • Viele Steuererleichterungen und Entlastungen sind jedoch weiterhin nutzbar. 
    • Die schrittweise Reduzierung der Versteuerung von Renten, eine überarbeitete Dienstwagenregelung und höhere Schwellenwerte können zudem Angestellte und Rentner entlasten.


  • Mehr Innovationen 
    • Durch Steuererleichterungen sollen Innovationen gefördert werden.
    • Eine gezielte und erweiterte Förderung von Forschung und Maßnahmen zum Klimaschutz sollen die deutsche Wirtschaft stärken und zukunftsfähig aufstellen. 


  • Mehr Investitionen
    • Durch Steuererleichterungen sollen Investitionen erleichtert werden. 
    • Gefördert werden sollten vor allem der Wohnungsbau und zukunftsfähige Innovationen, auch durch verbesserte Abschreibemöglichkeiten. 


  • Weniger Bürokratie
    • Durch die Möglichkeit für mehr Unternehmen, eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) zu erstellen, statt der wesentlich aufwendigeren Bilanz, soll der administrative Aufwand reduziert werden.
    • Zudem werden kleine Unternehmen von der Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen entlastet. 

 

Insgesamt ist das Ziel des Wachstumschancengesetzes, die deutsche Wirtschaft stärker, innovativer und zukunftsfähiger zu gestalten. Daher enthält das WCG vor allem Inhalte, die Innovationen fördern, Investitionen erleichtern und zudem den privaten Konsum durch Steuererleichterungen ankurbeln sollen.

Wie hoch fallen die Entlastungen aufgrund des Wachstumschancengesetzes aus?

Insgesamt können laut diverser Berechnungen Entlastungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro jährlich erzielt werden. Allerdings ist eine Erreichung dieses Zieles zweifelhaft, da ein Großteil der Abschreibungsvorteile Ende 2024 ausgelaufen ist und noch ungewiss ist, ob die Förderungen von Forschung und Wohnungsbau im geplanten Maße in Anspruch genommen werden.

Vorteile für Unternehmen durch das Wachstumschancengesetz

Das WCG bietet vor allem kleinen Unternehmen und im Wohnungsbau vielfältige Vorteile, die wir hier vorstellen:

Vorteile für kleine Unternehmen aus dem Wachstumschancengesetz

Durch das Wachstumschancengesetz sollen vor allem Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entlastet werden. Daher wurde vor allem das Meldewesen für die Umsatzsteuer vereinfacht, für von der Mehrwertsteuer befreite Unternehmen und für alle, die weniger als 2.000 Euro Umsatzsteuer im Jahr zahlen müssen. Umsatzsteuervoranmeldungen müssen nicht mehr erfolgen. Dies reduziert den administrativen Aufwand. 

Vier Personen in modernem Büro, eine steht und spricht übers Wachstumschancengesetz; Wichtige Besprechung mit Unterlagen auf dem Tisch.
Duch das Wachstumschancengesetz entstehen vielfältige Vorteile für kleine Unternehmen und auch im Wohnungbau.

EÜR statt Bilanz für KMU

Ab dem Steuerjahr 2024 müssen KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) bis zu einem Umsatz von 800.000 Euro und einem Gewinn von maximal 80.000 Euro pro Jahr keine Bilanz mehr erstellen, es reicht die wesentlich weniger aufwändige EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Zuvor war dies lediglich bis zu einem Umsatz von 600.000 Euro und einem Gewinn bis 60.000 Euro möglich. 

Ist-Versteuerung statt Soll-Versteuerung bei der Umsatzsteuer

Bezüglich der Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt können kleine und mittlere Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 800.000 Euro im Jahr und einem Gewinn von bis zu 80.000 Euro jährlich die Ist-Versteuerung nutzen. Dies bedeutet, dass die Umsatzsteuer erst dann abgeführt werden muss, wenn der Kunde bezahlt. Vor dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes 2024 lagen die Grenzen bei 600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Gewinn. Die Ist-Versteuerung optimiert die Liquidität eines Unternehmens, was gerade für KMU sehr wichtig ist. Bei Anwendung der Soll-Versteuerung ist die Umsatzsteuer direkt bei Lieferung / Verkauf fällig, es entsteht daher ein Zeitraum, in dem das Unternehmen noch keine Zahlung erhalten hat, jedoch bereits Umsatzsteuer abführen muss. 

Neue Regeln für Verlustvortrag

Befristet kann für die Steuerjahre von 2024 bis 2027 unter bestimmten Bedingungen ein Verlustvortrag in Höhe von maximal 70 % des Gesamtbetrags der Einkünfte berücksichtigt werden, zuvor waren es lediglich 60 %. Dies ist möglich, wenn in den drei Jahren zuvor keine positiven Einkünfte erzielt wurden. 

Degressive Abschreibung (Afa) im Wohnungsbau

Die zeitlich befristeten, degressiven Abschreibemöglichkeiten für Anlagegüter sind Ende 2024 ausgelaufen. Für Investitionen im Wohnungsbau ist diese Afa gemäß Wachstumschancengesetz weiterhin möglich, dies ist überaus interessant für Immobilienbesitzer. Maßgeblich ist der Baubeginn, dieser muss nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 erfolgen, um steuerliche Vorteile ausnutzen zu können. Im ersten Jahr können 5 % der Investitionskosten geltend gemacht werden, in den folgenden sechs Jahren jeweils 5 % vom Restwert. Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt vorab von einem Steuerberater, spezialisiert auf Immobilien, bezüglich der Wahl zwischen degressiver und linearer Abschreibung beraten. 

Sonderabschreibungen gemäß Wachstumschancengesetz

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbständige mit einem Gewinn von bis zu 200.000 Euro im Vorjahr können von einer Sonderabschreibung profitieren. Dies gilt rückwirkend für alle Investitionen ab dem 1.1.2024. Es können dabei 40 % (statt vorher lediglich 20 %) der Kosten abgeschrieben werden.

Höherer Wert für steuerfreie Geschenke

Die Freigrenze für den Wert von Geschenken an Geschäftsfreunde und Kunden, der steuerlich abgesetzt werden kann, wurde durch das neue WCG angehoben und beträgt nun maximal 50 Euro (netto), zuvor waren es 35 Euro. 

Achtung: Falls der Wert des Geschenkes 50 Euro netto übersteigt, kann keine steuerliche Berücksichtigung erfolgen, auch nicht anteilig!

Drei Männer in Geschäftskleidung diskutieren E-Commerce-Strategien an einem Tisch, zwei mit Laptops, in einem hellen Büro.

Wir unterstützen Sie, die steuerlichen Vorteile aus dem Wachstumschancengesetz sinnvoll zu nutzen!

Als Steuerberatungsgesellschaft unterstützen wir von der F&S Steuerberatung Sie gerne darin, alle Vorteile aus dem Wachstumschancengesetz zu nutzen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und melden Sie sich bei uns, wenn Sie mehr erfahren möchten!

Stärkung der Forschung durch das Wachstumschancengesetz

Das WCG hat das klare Ziel, Innovationen zu fördern. Dies soll durch eine umfangreiche Forschungsförderung erreicht werden. Dazu wurde die Bemessungsgrenze zur steuerlichen Forschungsförderung angehoben, von bisher 4 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro. Der effektive Fördersatz wurde in diesem Zusammenhang von 15 % auf 17,5 % erhöht und für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sogar auf 24,5 % erweitert. Zudem wurden die förderfähigen Aufwendungen ergänzt. Bisher waren zum Beispiel lediglich Personalkosten und Kosten für Auftragsforschung förderfähig, nun ist dies auch der Fall für  Ausstattungen zur Forschung (z.B. Labor- & Analysegeräte, Apparate zur Herstellung von Prototypen, Hard- & Software). Unternehmen, die in der Forschung aktiv sind, können somit von weitaus mehr Fördermöglichkeiten profitieren, was sich insgesamt positiv auf die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft auswirken kann.

Kein Haftungsrisiko mehr bei Abfindungen für Unternehmen

Falls Arbeitgeber in der Vergangenheit Abfindungen an Arbeitnehmern aufgrund einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlten, unterlag der Unternehmer einer Lohnsteuerhaftung, falls die Fünftelregelung angewendet wurde. Diese Haftung entfällt jetzt, der Arbeitnehmer kann nichtsdestotrotz die Fünftelregelung nutzen, er muss sie lediglich selbst beim Finanzamt beantragen. 

Pflicht zur elektronischen Rechnung

Aus Sicht von Unternehmen nicht unbedingt einen Vorteil stellt die im Wachstumschancengesetz festgelegte Pflicht zur E-Rechnung (elektronische Rechnung) im Bereich B2B (Business-to-Business) ab 1. Januar 2025 dar. Damit wurde die Verpflichtung zur Nutzung einer E-Invoice für Deutschland vorgezogen, wie in einigen anderen EU-Ländern auch. Gemäß der ViDA Initiative (VAT in the Digital Age) wird die E-Rechnung innerhalb der EU erst spätestens 2030 Pflicht. Allerdings gelten auch in Deutschland und insbesondere für kleinere Unternehmen großzügige Übergangsregelungen

Expertentipp von Furat Al-Obaidi

E-Rechnungen als Chance & Herausforderung annehmen

Die Pflicht zur elektronischen Rechnung im B2B-Bereich ab 2025 ist gerade bei kleineren Unternehmen mit teilweise großen Herausforderungen verbunden. Wir raten unseren Mandanten dennoch dazu, diese Herausforderung baldmöglichst anzunehmen und auf E-Rechnungen umzustellen, auch wenn derzeit noch großzügige Übergangsregeln gelten. Denn mit der elektronischen Rechnung gehen langfristig wichtige Vorteile für die Buchhaltung einher, diese kann so wesentlich schneller und effizienter werden. Als Steuerberatungskanzlei unterstützen wir unsere Mandanten dabei, mit der E-Rechnung zu starten und beraten zu den passenden Formaten und Programmen. Falls Sie dies auch angehen möchten: Wichtige Informationen über die Implementierung und Vorteile der E-Rechnung finden Sie hier.

Vorteile für Arbeitnehmer, Rentner & Privatpersonen durch das Wachstumschancengesetz

Nicht nur Unternehmen und Selbständige, sondern auch Angestellte, Rentner und Privatpersonen profitieren vom Wachstumschancengesetz:

Reduzierung der Rentenversteuerung durch Wachstumschancengesetz

Person im dunklen Pullover prüft Wachstumschancengesetz-Dokumente am Tisch mit offenem Laptop, Brille und Papierstapel.
Neben den Unternehmen und Selbstständigen entstehen auch für andere Interessengruppen Vorteile.

Im neuen Wachstumschancengesetz von 2024 wurde eine schrittweise Reduzierung der Besteuerung von Renten festgelegt. Dies bedeutet mehr Netto für viele Rentner. Die einzelnen Prozentsätze und die jeweils gültigen Prozentsätze der Versteuerung sind vor allem abhängig vom Jahr des Rentenbeginns, weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Höherer steuerfreier Betrag für private Veräußerungsgeschäfte

Konnte ein Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften (wie zum Beispiel der Verkauf von Bitcoins, Kunstgegenständen & Grundstücken) früher lediglich bis zu einem Betrag von 600 Euro jährlich steuerfrei eingenommen werden, so wurde dieser Wert ab 2024 auf 1.000 Euro erhöht. Viele wichtige Tipps, wie Sie Spekulationssteuer (die zu den privaten Veräußerungsgeschäften gehört) vermeiden können, finden Sie darüber hinaus hier. 

Dienstwagenregelung fördert Elektromobilität

Angestellte mit Firmenwagen können von der neuen Dienstwagenregelung laut WCG profitieren, falls es sich um ein reines Elektrofahrzeug handelt. Die private Nutzung von reinen Elektrofahrzeugen als Dienstwagen kann inzwischen bis zu einem höheren Bruttolistenpreis für das Fahrzeug (70.000 Euro statt zuvor 60.000 Euro) genutzt werden. Es muss lediglich ein Viertel der Bemessungsgrundlage (= Bruttolistenpreis) versteuert werden. Dies gilt für alle Dienstwagen, die nach dem 31.12.2023 angeschafft wurden. Es ist angedacht, den Schwellenwert künftig sogar bis zu 95.000 Euro anzuheben. Für Hybridfahrzeuge als Plug-in-Hybride gilt weiterhin die bisherige 0,5-Prozent-Regelung, diese wurde nicht abgeschafft, was ursprünglich zur Diskussion stand.

Regeln zum Verpflegungsmehraufwand laut WCG

Im Rahmen des neuen Wachstumschancengesetzes sollten eigentlich auch die Sätze für Verpflegungsmehraufwendungen angehoben werden. Allerdings wurde dies letztendlich nicht umgesetzt, daher gelten weiter die Regelungen aus 2023.

Welche geplanten Regelungen wurden im Wachstumschancengesetz nicht umgesetzt?

Tatsächlich wurden einige der ursprünglich geplanten Regelungen für das Wachstumschancengesetz (WCG) nicht realisiert. Dazu gehören zum Beispiel die Erhöhung der Grenze für Abschreibungen von GWG (Geringwertigen Wirtschaftsgütern), die Einrichtung einer Investitionsprämie für Energieeffizienzmaßnahmen und eine Neuregelung bei den Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen. Einige Themen wurden auch ins Kreditzweitmarktförderungsgesetz verlagert, wie beispielsweise der Verzicht auf die Besteuerung der Energiekostenpauschale (Dezemberhilfe).

Fazit

Im Wachstumschancengesetz von 2024 wurden nicht alle geplanten Inhalte verwirklicht, insbesondere für Immobilienbesitzer, den Wohnungsbau und für kleine und mittlere Unternehmen bietet das Gesetz jedoch eine Vielzahl von Möglichkeiten. So können Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuermeldungen nun oftmals effizienter und einfacher gestaltet sowie Steuern gespart und die Liquidität verbessert werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Chancen aus dem WCG zu nutzen. 

Melden Sie sich bei uns und erfahren Sie mehr!

FAQ

Welche Vorteile bietet die Ist-Versteuerung statt der Soll-Versteuerung?

Bei der Ist-Versteuerung muss die Umsatzsteuer erst dann bezahlt werden, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt, bei der Soll-Versteuerung muss dies bereits bei Lieferung der Waren oder Dienstleistungen erfolgen. Die Ist-Versteuerung kann daher entscheidend zur Verbesserung der Liquidität beitragen. 

Solo-Selbständige sowie KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) werden durch das Wachstumschancengesetz in besonderem Maße unterstützt. So entfallen bei vielen aufwendige Bilanzen und Umsatzsteuermeldungen, zudem kann bis zu 800.000 Euro Umsatz pro Jahr bei der Umsatzsteuer die Ist- statt der Soll-Versteuerung genutzt werden, was die Liquidität verbessert. 

Die gesamte Bürokratie baut das WCG sicherlich nicht ab, schafft aber einige Erleichterungen hinsichtlich Buchhaltungsaufwand und Steuermeldungen, die vor allem kleinere und mittlere Unternehmen administrativ entlasten. So entfallen zum Beispiel Umsatzsteuermeldungen unter bestimmten Voraussetzungen und es kann in vielen Fällen statt einer aufwendigen Bilanz eine EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) erstellt werden. 

Mann mit kurzem dunklem Haar und Bart, trägt Anzug und lächelt leicht vor grauem Hintergrund, bereit für ein Event.
Autor
Furat Al-Obaidi
Gründer, Kanzlei-Inhaber und Steuerberater

Furat Al-Obaidi ist Steuerberater und Experte für Digitalisierung und Automatisierung von Steuerberatungsprozessen. Im Jahr 2017 gründete er die F&S Steuerberatung Berlin, wo er sein fundiertes Fachwissen aus renommierten Unternehmen wie zum Beispiel KPMG einbringt. Nach seinem herausragenden Master-Abschluss als Studiengangbester in Finance, Accounting, Corporate Law and Taxation an der HTW-Berlin erhielt er 2015 die Zulassung als Steuerberater durch die Steuerberaterkammer Berlin. Mit seiner Leidenschaft für innovative Lösungen hat Furat Al-Obaidi die F&S Steuerberatung von Anfang an digital ausgerichtet. Für ihn stehen eine ganzheitliche Beratung in allen steuerrechtlichen Fragestellungen, eine persönliche Bindung zum Mandanten sowie eine vertrauensvolle und zuverlässige Kommunikation stets im Mittelpunkt seiner Arbeit.