Die Vermieterbescheinigung:
Ein Muss beim Einzug
Sie ziehen in eine neue Wohnung? Oder sind Sie Vermieter und heißen bald einen neuen Mieter in Ihrer Immobilie willkommen? Dann ist eine sogenannte Vermieterbescheinigung unumgänglich. Dieses Dokument müssen Mieter bei der Anmeldung bei der Meldebehörde vorlegen, wodurch Scheinanmeldungen vermieden werden sollen. Doch wo bekommt man solch eine Bescheinigung her, welche Angaben müssen in ihr stehen und was passiert, wenn diese Bestätigung nicht oder zu spät vorgelegt wird? Das alles und noch mehr erfahren Sie in diesem Beitrag! Außerdem können Sie hier ein kostenloses Muster der Vermieterbescheinigung als PDF herunterladen.
Die Vermieterbescheinigung, auch als Wohnungsgeberbestätigung bekannt, ist ein Dokument, welches vom Vermieter ausgestellt wird und bestätigt, dass ein Mieter unter einer spezifischen Adresse gemeldet ist. Dieses Dokument ist notwendig für die Registrierung oder Ummeldung bei den Meldeämtern und beinhaltet Informationen wie Namen, Einzugsdatum und Adresse der Wohnung. Ohne diese Bescheinigung kann die Registrierung bei der Meldebehörde nicht erfolgen.
Die Vermieterbescheinigung ist ein Dokument, das vom Vermieter ausgestellt wird und bestätigt, dass ein Mieter eine bestimmte Wohnung bezogen hat. Sie wird für die An- oder Ummeldung bei den Meldebehörden benötigt. Häufig wird sie mit der sogenannten Meldebescheinigung verwechselt. Die Meldebescheinigung ist ein amtliches Dokument, das von den Meldebehörden selbst ausgestellt wird und aktuelle sowie vergangene Wohnadressen einer Person bestätigt, um einen Wohnsitz beispielsweise gegenüber Banken oder Versicherungen nachzuweisen.
Häufig kursiert der Begriff der Vermieterbescheinigung zur Mietschuldenfreiheit. Gemeint ist damit ein Dokument, das vom aktuellen oder ehemaligen Vermieter ausgestellt wird und bescheinigt, dass ein Mieter keine offenen Mietschulden hat. Diese Bescheinigung dient oft als Nachweis der Zuverlässigkeit und finanziellen Verlässlichkeit des Mieters bei der Suche nach einer neuen Wohnung. Sie bestätigt neuen potenziellen Vermietern, dass der Mieter seine Mietverpflichtungen in der Vergangenheit vollständig und fristgerecht erfüllt hat.
Eine Vermieterbescheinigung wird zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt benötigt. Sie müssen die Bescheinigung immer dann abgeben, wenn Sie als Mieter in eine neue Wohnung umziehen. Demnach ist die Vermieterbescheinigung immer zum Ummelden bzw. Anmelden beim Einwohnermeldeamt vorzulegen.
Schon seit November 2015 sind Vermieter verpflichtet, eine derartige Bescheinigung für ihre Mieter auszustellen. Diese Pflicht wurde mit einer Überarbeitung des Bundesmeldegesetzes (BMG) eingeführt, um sowohl den Datenschutz der Bürger zu verbessern als auch die administrativen Prozesse zu vereinfachen. Die Bundesregierung zielte außerdem darauf ab, durch diese Änderung des Gesetzes eine deutschlandweit einheitliche Regelung zu etablieren und Scheinanmeldungen entgegenzuwirken. Nach Angaben des Innenministeriums waren solche falschen Registrierungen zuvor häufig Grundlage für kriminelle Handlungen wie Kreditbetrug geworden.
Eine Wohnungsgeberbestätigung muss auch bei befristeten Mietverträgen ausgestellt werden. Im gewerblichen Mietrecht hingegen ist es nicht verpflichtend, eine Bestätigung für den Einzug eines neuen Mieters zu vergeben.
Nein. Wollen Sie Leistungen beim Jobcenter beantragen, vor allem für die Kostenübernahme der Miete im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld II, ist zwar oft ein Nachweis über die aktuelle Wohnsituation notwendig. Dies dient dem Jobcenter jedoch dazu, die Angemessenheit der Mietkosten zu überprüfen. Diese Information wird aber nicht mittels einer Vermieterbescheinigung, sondern durch eine sogenannte Mietbescheinigung an das Jobcenter weitergeleitet. Diese beiden ähnlich klingenden Dokumente dürfen also nicht verwechselt werden: Während die Vermieterbescheinigung oder Wohnungsgeberbestätigung lediglich für die Anmeldung bei Meldebehörden genutzt wird, gibt die Mietbescheinigung dem Jobcenter Auskunft über Details des Mietverhältnisses, wie Miete, Nebenkosten und Heizkosten.
Ja. Wenn Sie in eine Wohnung als Untermieter ziehen, erhalten Sie die Wohnungsgeberbestätigung vom Hauptmieter, da dieser in diesem Kontext als Ihr Vermieter fungiert und somit verantwortlich für die Ausstellung der Bescheinigung ist.
Diese Regelung trifft ebenfalls zu, wenn Sie beispielsweise mit Ihrem Partner in eine gemeinsame Wohnung ziehen. In dem Fall, dass Ihr Partner bei Ihnen einzieht, sind Sie als Hauptmieter dazu berechtigt und verpflichtet, die Vermieterbescheinigung für Ihre Untermieter auszustellen. Gleiches gilt auch bei der Aufnahme von Familienangehörigen wie Kindern, Eltern, Geschwistern oder Ehepartnern.
Ja. Unabhängig von der Art der Wohnsituation, ob als Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitz oder innerhalb einer Wohngemeinschaft, muss die Vermieterbescheinigung für alle Mieter und deren Untermieter vom jeweiligen Vermieter oder, in entsprechenden Fällen (s.o.), vom Hauptmieter ausgestellt werden.
Ja. Auch wenn Sie in Ihr Eigenheim umziehen, müssen Sie bei der An- oder Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen, wobei Sie in dieser Situation sowohl der Geber als auch der Empfänger der Bescheinigung sind. Sie müssen sich die Vermieterbescheinigung folglich selbst ausstellen. Dieses Verfahren dient dazu, dass auch Hauseigentümer ihre Wohnadresse offiziell bei den Meldebehörden registrieren.
Nein. Bei einem Auszug ist keine Vermieterbescheinigung notwendig, außer man verlässt Deutschland, um ins Ausland umzuziehen. In diesem Ausnahmefall wird für die Abmeldung ein entsprechender Nachweis vom Vermieter verlangt.
Ja. Es existieren bestimmte Situationen, in denen die Meldepflicht nicht greift. Dazu zählt, wenn man neben dem Hauptwohnsitz für einen Zeitraum von unter sechs Monaten eine weitere Wohnung bezieht und schon bei einem Meldeamt registriert ist. Dann wird keine weitere Bescheinigung für die Zweitadresse benötigt. Auch Touristen, die sich weniger als drei Monate in Deutschland aufhalten, sowie Bewohner von Pflegeheimen, Krankenhäusern und Schutzeinrichtungen wie Frauenhäusern müssen sich nicht gesondert anmelden.
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Allgemein ist eine Vermieterbescheinigung formlos. Sie muss jedoch folgende Angaben enthalten:
Damit Sie Ihren Vermieterpflichten korrekt nachgehen, haben wir für Sie eine rechtsgültige Vorlage für eine Vermieterbescheinigung als PDF zum Download erstellt. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, dass alle notwendigen Informationen vollständig und korrekt angegeben werden:
Eine feste Formvorschrift für die Bestätigung existiert nicht, sodass diese individuell verfasst oder mittels einer im Internet häufig zur Verfügung gestellten Vorlage für eine Vermieterbescheinigung erstellt werden kann. In diesem Artikel finden Sie ebenfalls einen Link, über den Sie die Vermieterbescheinigung als PDF kostenlos herunterladen können.
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ist die Wohnungsgeberbestätigung bei der zuständigen Meldebehörde vorzulegen, was der allgemeinen Anmeldefrist am neuen Wohnort entspricht. In der Regel erfolgt die Vorlage dieser Bescheinigung zeitgleich mit Ihrer Anmeldung.
Es ist gesetzlich nicht zulässig, lediglich den Mietvertrag als Ersatz für die Wohnungsgeberbestätigung bei der Ummeldung vorzulegen, da dieser nicht alle erforderlichen Informationen beinhaltet.
Die Übergabe der Wohnungsgeberbestätigung an das Einwohnermeldeamt variiert je nachdem, ob Sie die Bestätigung als Mieter oder als Vermieter einreichen:
Sie sind verpflichtet, die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung persönlich und in Papierform bei der Anmeldung oder Ummeldung Ihres Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt vorzulegen. Alternativ können Sie jemand anderen durch eine schriftliche Vollmacht dazu ermächtigen, diese Aufgabe für Sie zu übernehmen.
Sie haben die Möglichkeit, die Vermieterbescheinigung direkt elektronisch an das Meldeamt zu übermitteln. Hierfür werden von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung spezielle Zugänge eingerichtet. Sie erhalten einen einzigartigen Zuordnungscode von der Meldebehörde, den Sie an den Mieter weitergeben, der diesen dann bei seiner Anmeldung angibt.
Beachten Sie dabei immer, dass zwar kein offizielles Formular für die Erstellung erforderlich ist, aber alle notwendigen Angaben deutlich und vollständig gemacht werden müssen. Deshalb bieten wir Ihnen eine Vermieterbescheinigung als PDF (beschreibbar) zum Herunterladen an.
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Ja. Gemäß § 19 BMG (Bundesmeldegesetz) sind Vermieter oder Wohnungsverwalter dazu verpflichtet, eine Wohnungsgeberbestätigung zeitnah auszustellen. Verstöße gegen diese Vorschrift, wie das verspätete, fehlerhafte oder unterlassene Ausstellen der Bescheinigung, können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Die Ausstellung sollte daher immer innerhalb der Frist von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
Die Ausstellung der Vermieterbescheinigung sollte idealerweise sofort bei Schlüsselübergabe oder spätestens zum Einzugstermin erfolgen, um den Mietern die Ummeldung ohne Verzögerungen zu ermöglichen. Diese Vorgehensweise stärkt die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter und hilft, rechtlichen Verpflichtungen gerecht zu werden, da sich die Mieter zwei Wochen nach dem Einzug spätestens ummelden müssen.
Nein. Eine gesetzliche Verpflichtung für Vermieter, ihre Mieter an die Notwendigkeit einer Wohnungsgeberbestätigung zu erinnern, besteht nicht. Jedoch liegt es im Interesse beider Parteien, auf eine vollständige und rechtzeitige Ausstellung zu achten. Eine Erinnerung durch den Vermieter kann dabei helfen, eventuelle Verzögerungen im Meldeprozess zu vermeiden. Während die Verantwortung zur Beschaffung der Bescheinigung primär beim Mieter liegt, profitieren beide Seiten von einer fristgerechten und korrekten Abwicklung, um Bußgelder zu vermeiden und das Mietverhältnis reibungslos zu gestalten.
Obwohl Vermieter die Pflicht haben, eine Vermieterbescheinigung auszustellen, kommt es vor, dass einige ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. In solchen Fällen kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden. Sollte der Vermieter verhindert sein, kann er eine bevollmächtigte Person beauftragen, die Bescheinigung zu erstellen.
Mieter, deren Vermieter die Ausstellung versäumen, werden angehalten, sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu melden. Dies sollte innerhalb der vorgeschriebenen Anmeldefrist von zwei Wochen geschehen. Andernfalls riskieren die Mieter, die nicht angemeldet sind und bei denen die Behörde keine Kenntnis von der Verhinderung durch den Vermieter hat, ebenfalls hohe Bußgelder bis zu 1.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Meldegesetz.
Die Verantwortung für die Korrektheit der in der Vermieterbescheinigung angegebenen Informationen liegt zwar beim Vermieter, doch Mieter sollten die Bescheinigung am besten immer auf Vollständigkeit und Richtigkeit kontrollieren. Fallen fehlende Daten erst im Einwohnermeldeamt auf, so kann eine neue Bescheinigung vonnöten sein. Stellt ein Vermieter jedoch wissentlich falsche Bescheinigungen aus und ermöglicht so Scheinanmeldungen, dann droht ihm gemäß § 22 Abs. 1 BMG ein Bußgeld von bis zu 50.000 €.
Nein. Laut einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom März 2019 ist es Vermietern untersagt, eine Gebühr für die Erstellung der Vermieterbescheinigung zu erheben. Die Forderung nach einer finanziellen Entschädigung für dieses Dokument ist somit rechtswidrig.
Eine Ausnahme bildet die sogenannte Vorvermieterbescheinigung, bei der bis zu 50 Euro als Bearbeitungsgebühr verlangt werden können. Dieses Dokument, das freiwillig vom Vermieter ausgestellt wird und Informationen über das vorangegangene Mietverhältnis wie zum Beispiel über eventuelle Zahlungsrückstände enthält, liegt außerhalb der gesetzlichen Pflichten. Deshalb ist es Vermietern gestattet, für die Erstellung einer Vorvermieterbescheinigung ein Entgelt zu fordern.
Sie benötigen die Vermieterbescheinigung als Formular für Ihren Mieter oder zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt? Dann können Sie hier unsere Vermieterbescheinigung als Vordruck kostenlos herunterladen! In diesem Dokument finden Sie bereits alle erforderlichen Felder vorbereitet, sodass Sie lediglich Ihre persönlichen Daten eintragen müssen. Dafür haben Sie die Möglichkeit, das Formular auszudrucken und von Hand auszufüllen oder es direkt am Computer zu bearbeiten.
Die Vermieterbescheinigung ist ein entscheidender Schritt für die korrekte An- oder Ummeldung eines Wohnortes bei den Meldebehörden. Für Vermieter ist es deshalb sehr wichtig, die Bescheinigung fristgerecht zu liefern, um eventuellen Bußgeldern vorzubeugen. Doch nicht nur hierauf müssen sie achten: Im Rahmen ihrer Vermietungstätigkeit können sich viele komplexe steuerliche Herausforderungen ergeben, bei denen fachkundige Beratung notwendig wird. Für solche Fälle ist unser Team der F&S Steuerberatung für Sie als Vermieter da: Wir stehen Ihnen mit umfassendem Wissen und Unterstützung zur Seite!
Kontaktieren Sie uns noch heute und wir zeigen Ihnen, wie wir Sie optimal unterstützen können!
Furat Al-Obaidi ist Steuerberater und Experte für Digitalisierung und Automatisierung von Steuerberatungsprozessen. Im Jahr 2017 gründete er die F&S Steuerberatung Berlin, wo er sein fundiertes Fachwissen aus renommierten Unternehmen wie zum Beispiel KPMG einbringt. Nach seinem herausragenden Master-Abschluss als Studiengangbester in Finance, Accounting, Corporate Law and Taxation an der HTW-Berlin erhielt er 2015 die Zulassung als Steuerberater durch die Steuerberaterkammer Berlin. Mit seiner Leidenschaft für innovative Lösungen hat Furat Al-Obaidi die F&S Steuerberatung von Anfang an digital ausgerichtet. Für ihn stehen eine ganzheitliche Beratung in allen steuerrechtlichen Fragestellungen, eine persönliche Bindung zum Mandanten sowie eine vertrauensvolle und zuverlässige Kommunikation stets im Mittelpunkt seiner Arbeit.
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