
Sie ziehen in eine neue Wohnung? Oder sind Sie Vermieter und heißen bald einen neuen Mieter in Ihrer Immobilie willkommen? Dann ist eine sogenannte Vermieterbescheinigung unumgänglich. Dieses Dokument müssen Mieter bei der Anmeldung bei der Meldebehörde vorlegen, so sollen Scheinanmeldungen vermieden werden. Doch wie wird eine solche Bescheinigung erstellt, welche Angaben müssen in ihr stehen und was passiert, wenn diese Bestätigung nicht oder zu spät vorgelegt wird? Das alles und noch mehr erfahren Sie hier. Außerdem können Sie sich kostenloses Muster einer Vermieterbescheinigung als PDF herunterladen.
Die Vermieterbescheinigung, auch als Wohnungsgeberbestätigung bekannt, ist ein Dokument, welches vom Vermieter ausgestellt wird und bestätigt, dass ein Mieter unter einer spezifischen Adresse wohnt. Dieses Dokument ist notwendig für die Registrierung oder Ummeldung bei den Meldeämtern und beinhaltet Informationen wie Namen, Einzugsdatum und Adresse der Wohnung. Ohne diese Bescheinigung kann die Registrierung bei der Meldebehörde nicht erfolgen.
Die Vermieterbescheinigung ist ein Dokument, das vom Vermieter ausgestellt wird und bestätigt, dass ein Mieter eine bestimmte Wohnung bezogen hat. Sie wird für die An- oder Ummeldung bei den Meldebehörden benötigt. Häufig wird sie mit der sogenannten Meldebescheinigung verwechselt. Die Meldebescheinigung ist hingegen ein amtliches Dokument, das von den Meldebehörden selbst ausgestellt wird und aktuelle sowie vergangene Wohnadressen einer Person bestätigt, um einen Wohnsitz beispielsweise gegenüber Banken oder Versicherungen nachzuweisen.
Häufig kursiert der Begriff der Vermieterbescheinigung zur Mietschuldenfreiheit. Gemeint ist damit ein Dokument, das vom aktuellen oder ehemaligen Vermieter ausgestellt wird und bescheinigt, dass ein Mieter keine offenen Mietschulden hat. Diese Bescheinigung dient oft als Nachweis der Zuverlässigkeit und finanziellen Verlässlichkeit des Mieters bei der Suche nach einer neuen Wohnung. Sie bestätigt neuen potenziellen Vermietern, dass der Mieter seine Mietverpflichtungen in der Vergangenheit vollständig und fristgerecht erfüllt hat.
Eine Vermieterbescheinigung dient vor allem folgenden Zwecken:
Eine Wohnungsgeberbestätigung muss auch bei befristeten Mietverträgen ausgestellt werden. Im gewerblichen Mietrecht hingegen ist es nicht verpflichtend, eine Bestätigung für den Einzug eines neuen Mieters zu vergeben.
Nein, für das Jobcenter benötigen Sie keine Vermieterbescheinigung!
Ja, auch bei Untervermietung wird eine Vermieterbescheinigung benötigt!
Ja, eine Vermieterbestätigung ist auch für Zweitwohnsitze erforderlich.
Ja auch beim Einzug ins Eigenheim ist eine Bescheinigung erforderlich!
Nein. Bei einem Auszug ist keine Vermieterbescheinigung notwendig, außer man verlässt Deutschland, um ins Ausland umzuziehen. In diesem Ausnahmefall wird für die Abmeldung ein entsprechender Nachweis vom Vermieter verlangt.
Ja, es gibt einige Ausnahmen von der Meldepflicht
Sind Sie neuer Eigentümer einer Immobilie und planen, diese zu vermieten? Neben der Pflicht, eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen, sollten Sie auch die steuerlichen Belange der Vermietung nicht außer Acht lassen! Unser Team der F&S Steuerberatung ist darauf spezialisiert, Vermieter in allen steuerlichen Angelegenheiten zu unterstützen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Steuersituation stets fachgerecht gehandhabt wird und Sie die bestmöglichen steuerlichen Vorteile nutzen.
Allgemein ist eine Vermieterbescheinigung formlos. Sie muss jedoch folgende Angaben enthalten:
Damit Sie Ihren Vermieterpflichten korrekt nachgehen, haben wir für Sie eine rechtsgültige Vorlage für eine Vermieterbescheinigung als PDF zum Download erstellt. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, dass alle notwendigen Informationen vollständig und korrekt angegeben werden:
Eine feste Formvorschrift für die Bestätigung existiert nicht, sodass diese individuell verfasst oder mittels einer im Internet häufig zur Verfügung gestellten Vorlage für eine Vermieterbescheinigung erstellt werden kann. Nutzen Sie gerne die kostenlose PDF, die wir Ihnen hier zur Verfügung stellen.
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ist die Wohnungsgeberbestätigung bei der zuständigen Meldebehörde vorzulegen, was der allgemeinen Anmeldefrist am neuen Wohnort entspricht. In der Regel erfolgt die Vorlage der Bescheinigung daher zeitgleich mit der Anmeldung.
Es ist gesetzlich nicht zulässig, lediglich den Mietvertrag als Ersatz für die Wohnungsgeberbestätigung bei der Ummeldung vorzulegen, da dieser nicht alle erforderlichen Informationen beinhaltet.
Die Übergabe der Wohnungsgeberbestätigung an das Einwohnermeldeamt kann unterschiedlich erfolgen, je nachdem, ob Sie die Bestätigung als Mieter oder als Vermieter einreichen:
Sie sind verpflichtet, die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung persönlich und in Papierform bei der Anmeldung oder Ummeldung Ihres Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt vorzulegen. Alternativ können Sie den Code der vom Vermieter elektronisch übermittelten Bescheinigung angeben, zudem sind unter gewissen Voraussetzungen Anmeldungen bei der Meldebehörde auch komplett online möglich Prüfen Sie dazu unbedingt vorab, ob alle dafür notwendigen Rahmenbedingungen erfüllt sind (Ausweis-App, Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion usw.). Weiterhin gibt es die Möglichkeit, jemand anderen durch eine schriftliche Vollmacht dazu ermächtigen, die Aufgabe der Anmeldung für Sie zu übernehmen.
Sie haben die Möglichkeit, die Vermieterbescheinigung direkt elektronisch an das Meldeamt zu übermitteln. Hierfür werden von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung spezielle Zugänge eingerichtet. Sie erhalten einen Zuordnungscode von der Meldebehörde, den Sie an den Mieter weitergeben, den kann dieser bei seiner Anmeldung nutzen. Selbstverständlich können Sie die Bescheinigung auch weiterhin in Papierform erstellen und an den Mieter übergeben.
Wichtig: Beachten Sie stets, dass zwar kein offizielles Formular für die Erstellung erforderlich ist, aber alle notwendigen Angaben deutlich und vollständig gemacht werden müssen. Deshalb bieten wir Ihnen eine Vermieterbescheinigung als PDF (ausfüllbar) zum Herunterladen an.
Sind Sie Vermieter und sehen sich nicht nur mit der Notwendigkeit einer Vermieterbescheinigung konfrontiert, sondern auch mit anspruchsvollen steuerlichen Fragen? Zögern Sie nicht, unsere Expertise zu nutzen! Unsere qualifizierten Steuerberater stehen bereit, um Ihnen mit umfassendem Fachwissen bei der Klärung aller steuerlichen Anliegen behilflich zu sein.
Ja, diese Verpflichtung besteht! Gemäß § 19 BMG (Bundesmeldegesetz) sind Vermieter oder Wohnungsverwalter dazu verpflichtet, eine Wohnungsgeberbestätigung zeitnah auszustellen. Verstöße gegen diese Vorschrift, wie das verspätete, fehlerhafte oder unterlassene Ausstellen der Bescheinigung, können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Die Ausstellung sollte daher immer innerhalb der Frist von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
Die Ausstellung der Vermieterbescheinigung sollte idealerweise sofort bei Schlüsselübergabe oder spätestens zum Einzugstermin erfolgen, um den Mietern die Ummeldung ohne Verzögerungen zu ermöglichen. Diese Vorgehensweise stärkt die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter und hilft, rechtlichen Verpflichtungen gerecht zu werden, da sich die Mieter zwei Wochen nach dem Einzug spätestens ummelden müssen.
Nein. Eine gesetzliche Verpflichtung für Vermieter, ihre Mieter an die Notwendigkeit einer Wohnungsgeberbestätigung und an eine notwendige Ummeldung zu erinnern, besteht nicht. Jedoch liegt es im Interesse beider Parteien, auf eine vollständige und rechtzeitige Ausstellung und Ummeldung zu achten. Eine Erinnerung durch den Vermieter kann dabei helfen, eventuelle Verzögerungen im Meldeprozess zu vermeiden. Während die Verantwortung zur Beschaffung der Bescheinigung primär beim Mieter liegt, profitieren beide Seiten von einer fristgerechten und korrekten Abwicklung, um Bußgelder zu vermeiden und das Mietverhältnis reibungslos zu gestalten.
Obwohl Vermieter die Pflicht haben, eine Vermieterbescheinigung auszustellen, kommt es vor, dass einige ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. In solchen Fällen kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden. Sollte der Vermieter verhindert sein, kann er eine bevollmächtigte Person beauftragen, die Bescheinigung zu erstellen.
Mieter, deren Vermieter die Ausstellung versäumen, werden angehalten, sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu melden. Dies sollte innerhalb der vorgeschriebenen Anmeldefrist von zwei Wochen geschehen. Andernfalls riskieren die Mieter, die nicht angemeldet sind und bei denen die Behörde keine Kenntnis von der Verhinderung durch den Vermieter hat, ebenfalls hohe Bußgelder bis zu 1.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Meldegesetz.
Die Verantwortung für die Korrektheit der in der Vermieterbescheinigung angegebenen Informationen liegt zwar beim Vermieter, doch Mieter sollten die Bescheinigung am besten immer auf Vollständigkeit und Richtigkeit kontrollieren. Fallen fehlende Daten erst im Einwohnermeldeamt auf, so kann eine neue Bescheinigung vonnöten sein. Stellt ein Vermieter jedoch wissentlich falsche Bescheinigungen aus und ermöglicht so Scheinanmeldungen, dann droht ihm gemäß § 22 Abs. 1 BMG ein Bußgeld von bis zu 50.000 €.
Nein, ein Vermieter kann keine Gebühren für eine Vermieterbescheinigung verlangen! Laut einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom März 2019 ist es Vermietern untersagt, eine Gebühr für die Erstellung der Vermieterbescheinigung zu erheben. Die Forderung nach einer finanziellen Entschädigung für dieses Dokument ist somit rechtswidrig.
Eine Ausnahme bildet die sogenannte Vorvermieterbescheinigung, bei der bis zu 50 Euro als Bearbeitungsgebühr verlangt werden können. Dieses Dokument, das freiwillig vom Vermieter ausgestellt wird und Informationen über das vorangegangene Mietverhältnis aufzeigt (wie zum Beispiel über eventuelle Zahlungsrückstände) liegt außerhalb der gesetzlichen Pflichten. Deshalb ist es Vermietern gestattet, für die Erstellung einer Vorvermieterbescheinigung ein Entgelt zu fordern.
Sie benötigen die Vermieterbescheinigung als Formular für Ihren Mieter oder zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt? Dann können Sie hier unsere Vermieterbescheinigung als Vordruck kostenlos herunterladen! In diesem Dokument finden Sie bereits alle erforderlichen Felder vorbereitet, sodass Sie lediglich Ihre persönlichen Daten eintragen müssen. Dafür haben Sie die Möglichkeit, das Formular auszudrucken und von Hand auszufüllen oder es direkt am PC zu bearbeiten.
Die Vermieterbescheinigung ist ein wichtiges Dokument für die korrekte An- oder Ummeldung des Wohnortes des Mieters bei den Meldebehörden. Für Vermieter ist es deshalb wichtig, die Bescheinigung fristgerecht auszuhändigen, um eventuellen Bußgeldern vorzubeugen. Die Bescheinigung kann formlos erstellt und sowohl in Papierform als auch elektronisch (inklusive Code) übermittelt werden. Unsere PDF-Vorlage erleichtert Ihnen die Ausstellung des Dokuments. Falls Sie noch weitere Fragen zum Thema Vermietung, Immobilienverwaltung und damit in Zusammenhang stehende steuerliche Aspekte haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Denn das Thema Vermietung ist komplex und herausfordernd. Für diese Fragenn ist unser Team der F&S Steuerberatung für Sie als Vermieter da: Wir stehen Ihnen mit umfassendem Wissen und Unterstützung zur Seite!
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Furat Al-Obaidi ist Steuerberater und Experte für Digitalisierung und Automatisierung von Steuerberatungsprozessen. Im Jahr 2017 gründete er die F&S Steuerberatung Berlin, wo er sein fundiertes Fachwissen aus renommierten Unternehmen wie zum Beispiel KPMG einbringt. Nach seinem herausragenden Master-Abschluss als Studiengangbester in Finance, Accounting, Corporate Law and Taxation an der HTW-Berlin erhielt er 2015 die Zulassung als Steuerberater durch die Steuerberaterkammer Berlin. Mit seiner Leidenschaft für innovative Lösungen hat Furat Al-Obaidi die F&S Steuerberatung von Anfang an digital ausgerichtet. Für ihn stehen eine ganzheitliche Beratung in allen steuerrechtlichen Fragestellungen, eine persönliche Bindung zum Mandanten sowie eine vertrauensvolle und zuverlässige Kommunikation stets im Mittelpunkt seiner Arbeit.
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