Haus überschreiben –  Das sollten Sie unbedingt beachten!

Inkl. Checkliste

Sie möchten Ihr Haus langfristig als Familieneigentum sichern? Dann kann es sehr hilfreich sein, Ihr Haus schon zu Lebzeiten ganz oder teilweise an Ihre Kinder zu überschreiben. Denn gerade in Großstädten oder bei hochwertigen Immobilien sind die steuerlichen Freibeträge beim Erbe schnell überschritten und die Nachkommen sehen sich mit hohen Forderungen an Erbschaftssteuer konfrontiert, die in manchen Fällen sogar einen Verkauf erforderlich machen. Vermeiden Sie dies und denken Sie rechtzeitig über das Thema Haus überschreiben nach. Wir informieren Sie hier darüber, wie Sie am besten vorgehen, wie Sie die meisten Steuern sparen und welche Regelungen Sie hinsichtlich Wohnrecht, Nießbrauch oder Pflege treffen können. Inklusive einer Checkliste, damit kein wichtiger Aspekt übersehen wird!

Das Wichtigste vorab in Kürze:

Ein Haus überschreiben kann viele Vorteile mit sich bringen.

Was bedeutet Haus überschreiben - Erklärung

Ein Haus überschreiben ist ein Vorgang, bei dem durch einen notariell beurkundeten Vertrag das Eigentum an einer Immobilie übertragen wird. Dies kann entweder durch einen Verkauf oder durch eine Schenkung erfolgen. Als Überschreibung wird in der Regel jedoch nur die unentgeltliche Übergabe bezeichnet, die größtenteils an Kinder oder Verwandte erfolgt. 

Was ist eine Schenkung?

Als Schenkung wird eine Zuwendung einer Person (Schenker) an eine andere Person (Beschenkter) bezeichnet, die ohne Gegenleistung erfolgt. Eine Schenkung zu Lebzeiten wird steuerrechtlich als vorweggenommenes Erbe angesehen und entsprechend versteuert. Dabei können nahe Verwandte, wie Ehepartner, Kinder und Enkel, von hohen Freibeträgen profitieren und somit weitgehend steuerfrei beschenkt werden. 

Arten der Hausüberschreibung

Eine Immobilie kann komplett, teilweise oder schrittweise überschrieben werden. Wir erläutern hier, welche Möglichkeiten es im Detail gibt:

Haus komplett überschreiben

In vielen Fällen werden ein Haus oder ein Grundstück komplett übertragen. Dies wird vertraglich festgehalten und es erfolgt ein entsprechender Eintrag im Grundbuch. Vorab sollte unbedingt geprüft werden, ob die steuerlichen Freibeträge ausreichen, um eine steuerfreie Übertragung zu gewährleisten. 

Halbes Haus überschreiben

Es kann auch nur ein Teil der Immobilie überschrieben werden, zum Beispiel eine Hälfte der Immobilie an die Kinder, die andere Hälfte an die Enkel. Es kann alternativ auch eine Hälfte zunächst beim bisherigen Eigentümer verbleiben. Auf diese Art und Weise können sowohl Steuern gespart als auch gleichzeitig die Altersabsicherung des Eigentümers gewährleistet werden. 

Beispiel für die teilweise Überschreibung eines Hauses

Ein Vater möchte sein Haus inklusive Grundstück schon zu Lebzeiten an seinen Sohn überschreiben. Die Immobilie ist insgesamt allerdings 750.000 Euro wert. Der Freibetrag für Kinder bei Schenkungen beläuft sich hingegen auf lediglich 400.000 Euro. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, zunächst nur die Hälfte der Immobilie zu überschreiben und nach Ablauf von zehn Jahren die nächste Hälfte. Falls der Sohn zwei Kinder hätte, könnten alternativ diese beiden Enkel mit bedacht werden, da Enkel ebenfalls pro Person einen Freibetrag von 200.000 Euro nutzen können. Somit wäre die komplette Überschreibung steuerfrei möglich. 

Prozentualen Anteil an Haus überschreiben

Selbstverständlich ist es auch möglich, ein Haus zu bestimmten Anteilen zu überschreiben, zum Beispiel zu je 10 % an fünf Enkel und den Rest zu je 25 % an die beiden Kinder. Dies kann ganz nach den individuellen Wünschen umgesetzt werden. 

Rechtliche Regelungen zur Hausüberschreibung

Eine Schenkung ist in § 515 BGB geregelt. Falls dabei ein Haus verschenkt wird, bezeichnet man dies landläufig auch als Überschreibung, da kein Geld für die Immobilie bezahlt wird, sondern die Eigentumsübertragung unentgeltlich erfolgt. Damit alles rechtskonform verläuft, sollte die Übertragung gut vorbereitet werden.

Kann man ein Haus ohne Notar überschreiben?

Die Überschreibung eines Hauses ist nur mithilfe eines Notars möglich. Dieser erstellt einen notariell beurkundeten Vertrag und kümmert sich anschließend um die notwendigen Grundbucheintragungen. 

Drei kleine Holzhausmodelle auf Tisch, mit Anzugträger im Hintergrund, der auf Klemmbrett schreibt; deutet Immobilienbereich an, genauer Hausüberschreibung
Die Hausüberschreibung ist eine Schenkung nach § 515 BGB, muss notariell erfolgen und kann Pflichtteilsansprüche gemäß § 2303 BGB auslösen.

Pflichtteil bei Haus überschreiben

Unbedingt zu beachten bei der Übergabe eines Hauses an Kinder ist das Thema Pflichtteil. Denn auch enterbte Kinder haben Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil gemäß § 2303 BGB. Falls nur ein Kind das Haus erhält, muss dieses Kind die anderen Geschwister nach dem Erbfall (Tod des Erblassers) auszahlen, zudem sind die Pflichtteilsergänzungsansprüche der Geschwister zu befriedigen. Dies bezieht sich auf alle Schenkungen der letzten zehn Jahre. Anspruch besteht anteilmäßig gemäß der zeitlichen Differenz zwischen dem Zeitpunkt der Schenkung und dem Zeitpunkt des Erbfalls (Todesfall). 

Berechnungsbeispiel:
Stirbt der Erblasser im Jahr der Schenkung, steht den “nicht beschenkten Kindern” der volle Ausgleich zu, im Folgejahr nur noch 90  % und so weiter. Grundlage ist jeweils der aktuelle Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbes.

Kann man ein Haus nur an ein Kind überschreiben?

Es ist selbstverständlich möglich, dass Sie Ihr Haus nur an eines Ihrer Kinder überschreiben. Beachten Sie jedoch, dass Ihren anderen Kindern auch ein Teil des Erbes zusteht und nach dem Erbfall ausbezahlt werden muss. Besprechen Sie das Thema unbedingt mit einem Notar oder mit einem Rechtsanwalt, damit die Regelungen zu Pflichtteil und Pflichteilergänzungsansprüchen beachtet werden.

Gründe für Haus überschreiben - alle Vorteile

Warum ist das Überschreiben eines Hauses sinnvoll? Es gibt diverse Vorteile, die für die frühzeitige Überschreibung eines Hauses sprechen. Die wichtigsten stellen wir hier vor.

Steuern sparen

Ein sehr wichtiger Grund für die frühzeitige Übertragung des Eigentums ist tatsächlich steuerlicher Art. So können für Schenkungen nach zehn Jahren erneut die vollen Freibeträge genutzt werden. So ist es auch bei hochwertigen Immobilien oder bei Großstadtimmobilien möglich, das Erbe weitgehend steuerfrei zu gestalten. 

Mehr Tipps zum Steuern sparen bei Erbe & Schenkungen erhalten Sie hier.

Pflegeheimkosten sparen

Die Unterbringung in Pflegeheimen ist teuer und die Pflegekassen zahlen lediglich die Pflege und nicht Unterbringung und Mahlzeiten. Dafür ist ein Eigenanteil zu zahlen, der (regional unterschiedlich) leicht 2.500 – 4.000 Euro pro Monat betragen kann. Falls Rente und sonstige Bezüge im Alter dafür nicht ausreichen, muss das Vermögen genutzt werden, dazu gehört auch ein Eigenheim, häufig muss dieses dann verkauft werden. Falls das Haus allerdings seit mehr als zehn Jahren nicht mehr der pflegebedürftigen Person gehört, kann es nicht zur Finanzierung der Heimkosten herangezogen werden. Überlegen Sie daher unbedingt frühzeitig, wie Sie dieses Thema angehen möchten, wie Sie eine mögliche Pflegesituation im Alter regeln wollen und ob Sie Wert darauf legen, Ihr Eigenheim für Ihre Nachkommen zu sichern.

Nachlassregelung im eigenen Sinne vornehmen

Wenn Sie Ihr Haus schon zu Lebzeiten überschreiben, können Sie den Nachlass in Ihrem Sinne und nach Ihren Wünschen regeln und den Menschen Ihr Eigenheim überlassen, die es später gerne nutzen möchten. Gleichzeitig können Sie weiter in Ihrer Immobilie wohnen bleiben (Wohnrecht) oder auch Ihren finanziellen Vorteil bei Vermietung (Nießbrauch) sichern. 

Drei Männer in Geschäftskleidung diskutieren E-Commerce-Strategien an einem Tisch, zwei mit Laptops, in einem hellen Büro.

Unser Team der F&S Steuerberatung berät Sie gerne im Vorfeld bei Ihrer Entscheidung, ob Sie Ihr Haus überschreiben sollten und welche Fristen Sie beachten sollten. Wir zeigen Ihnen alle steuerlichen Vorteile auf und informieren Sie über den Ablauf einer Überschreibung.

Erbstreitigkeiten vermeiden durch Haus überschreiben

Durch Regelungen zu Lebzeiten können Sie zwar nicht unbedingt alle Erbstreitigkeiten vermeiden, Sie können jedoch dazu beitragen, diese weit möglichst zu reduzieren. So können eine klare Kommunikation und entsprechende Regelungen zu Pflichtteilsansprüchen helfen, das Erbe für alle Beteiligten so gut wie möglich zu gestalten. 

Pflege des Hauses abgeben

Der neue Eigentümer ist in der Regel dafür zuständig, alle Instandhaltungsarbeiten und Sanierungen an der Immobilie zu übernehmen. Dies gilt zum Beispiel auch für Gartenpflege usw., wenn dies nicht vertraglich auf die Bewohner übertragen wird. Gerade mit zunehmendem Alter kann es sinnvoll sein, diese Aufgaben abzugeben und sich einem entspannten Ruhestand zu widmen. 

Nachteile einer Hausüberschreibung

Ein Haus zu überschreiben hat zwar steuerlich gesehen viele Vorteile, trotzdem zögern viele Menschen diese Entscheidung hinaus. Es sind nämlich unbestritten auch einige Nachteile mit diesem Schritt verbunden:

Kein Profit am Wert des Hauses möglich

Durch einen Verkauf des Eigenheims könnten finanzielle Reserven aufgebaut werden, die für neue Projekte oder zum gewünschten Lebensstil im Alter beitragen können, wie zum Beispiel der Kauf eines Altersruhesitzes im sonnigen Süden. Wer dies plant, sollte eventuell über Alternativen zur Überschreibung Haus nachdenken. 

Finanzielles Polster für Ruhestand unsicher

Das Haus steht dem bisherigen Eigentümer nicht mehr als finanzieller Hintergrund zur Verfügung, zum Beispiel als Basis für eine Hypothek oder zur Finanzierung eines Pflegeheims bei Pflegebedürftigkeit. Es kann somit der Fall eintreten, dass das Sozialamt das Pflegeheim bezahlen muss, wenn die Überschreibung mehr als zehn Jahre her ist und kein ausreichendes weiteres Vermögen vorhanden ist. Wer nicht zum Sozialfall werden möchte, sollte die Überschreibung eines Hauses eher nicht in Betracht ziehen.

Wohnsitz im Haus

Viele Menschen wollen unbedingt im eigenen Haus langfristig wohnen bleiben und befürchten, dass dies nach einer Überschreibung nicht mehr möglich ist. Diese Sorge kann allerdings durch die Vereinbarung eines lebenslangen Wohnrechts genommen werden, alternativ kann Nießbrauch vereinbart werden. 

Grundsätzlich können viele Nachteile beim Haus überschreiben durch entsprechende vertragliche Regelungen vermieden werden und die Vorteile überwiegen in der Regel.

Zeitpunkt Haus überschreiben

Wann soll man ein Haus den Kindern überschreiben? Verpassen Sie nicht den richtigen Zeitpunkt, um Ihren Nachlass zu regeln und in diesem Zusammenhang Ihr Haus zu überschreiben. Erfahren Sie hier, wie Sie den besten Zeitpunkt finden:

10-Jahresfrist beachten

Die steuerlichen Freibeträge können nur alle zehn Jahre in vollem Umfang genutzt werden. Starten Sie daher frühzeitig damit, Ihr Haus (teilweise) zu übertragen und dabei die Freibeträge zu nutzen. Dies ist insbesondere bei hochwertigen Immobilien oder bei Häusern in Großstädten wichtig, da deren Wert oft weit oberhalb der steuerlichen Freibeträge liegt. 

Freibeträge beachten

Beachten Sie bei der vorzeitigen (teilweisen) Eigentumsübertragung für Ihr Haus unbedingt die Freibeträge für die Schenkungssteuer. Diese liegen für Ehepartner bei 500.000 Euro und für Kinder bei 400.000 Euro pro Kind. Planen Sie die Hausüberschreibung so, dass möglichst alle Freibeträge ausgenutzt werden und Ihre Nachkommen das Haus steuerfrei erhalten können. Falls Sie sich nämlich erst im Alter von 80 Jahren darum kümmern und vor dem 90. Lebensjahr sterben sollten, können die Freibeträge nicht optimal genutzt werden. 

Am besten fangen Sie daher so früh wie möglich mit der Hausüberschreibung an!

Schenkung, Überschreibung oder Erbe - Was ist besser?

Rechtlich gesehen wird eine Schenkung, und damit die Überschreibung eines Hauses, als vorweggenommenes Erbe angesehen und steuerlich auch so behandelt. Für Sie als Eigentümer macht es steuerlich gesehen keinen Unterschied, für Ihre Erben jedoch umso mehr. Denn beim Erbfall können Freibeträge nur einmal genutzt werden, bei Schenkungen jedoch mehrmals, wenn mindestens zehn Jahre dazwischen liegen.

Bedingungen bei Überschreibung Haus

Die Überschreibung Ihres Hauses an Ihre Kinder oder an andere Personen können Sie als Schenkender durchaus mit Pflichten und Vorgaben verbinden. Die häufigsten Regelungen stellen wir Ihnen hier vor.

Pflege bei Überschreibung Haus

Relativ häufig wird die Überschreibung eines Hauses gegen die Übernahme der Pflege oder die Übernahme der Pflegekosten vorgenommen. Als Schenker profitieren Sie so bei Bedarf von einer entsprechenden Betreuung, der Beschenkte erhält im Gegenzug die Immobilie. Lassen Sie sich bezüglich der Details von einem Fachanwalt beraten. 

Papierausschnitt einer Familie und eines Hauses auf einer Holzoberfläche, mit Papier und Stift, Meint die Hausüberschreibung
Bei Hausüberschreibung können Bedingungen wie Pflege, Leibrente, Wohnrecht oder Nießbrauch vereinbart werden.

Leibrente bei Überschreibung Haus

Die Überschreibung eines Hauses kann auch gegen eine sogenannte Leibrente erfolgen. Der abgebende Eigentümer sichert sich so eine lebenslange Rente und der neue Eigentümer zahlt einen regelmäßigen Betrag. Diese Regelung bringt eine gewisse Unsicherheit für den neuen Eigentümer mit sich, da nicht absehbar ist, wie lange die Rente gezahlt werden muss. 

Weiterführung Familienbetrieb als Voraussetzung für Überschreibung

Häuser, Handwerksbetriebe oder Ladenlokale werden manchmal nur unter der Bedingung überschrieben, dass der Betrieb weitergeführt werden muss. Falls Sie eine solche Regelung planen, sollten Sie sich unbedingt zuvor sowohl rechtlich als auch steuerlich beraten lassen. Denn durch die sogenannte Verschonungsregelung gelten zum Beispiel ohnedies gesonderte Regeln für die Übergabe von Gewerbebetrieben.

Rückübertragungsanspruch nach Überschreibung Haus

Bei der Überschreibung eines Hauses können Sie sich einen sogenannten “Rückübertragungsanspruch” vorbehalten. Dieser kann genutzt werden, wenn sich die neuen Eigentümer nicht an die vereinbarten Regelungen halten. Rechtsgrundlage wäre hier  § 883 BGB.

Verbot des Weiterverkaufs nach Überschreibung

Grundsätzlich ist es dem neuen Eigentümer erlaubt, die Immobilie zu verkaufen, zu belasten oder anderweitig zu veräußern. Der Schenker kann jedoch für bestimmte Situationen anderweitige Regelungen treffen. Dies kommt vor allen Dingen dann infrage, wenn dem Beschenkten eine Zwangsvollstreckung oder eine Insolvenz droht oder wenn der Beschenkte stirbt. Gemäß § 528 ff BGB kann für solche Fälle eine Rückübertragung möglich werden, z.B. wenn der Schenker innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung verarmt, der Beschenkte sich scheiden lässt oder vereinbarte Regelungen nicht einhält. Hier sind auch die Regelungen des § 883 BGB relevant.

Wohnrecht bei Haus überschreiben

Bekannt und beliebt ist die Regelung, ein lebenslanges Wohnrecht bei Überschreibung eines Hauses zu vereinbaren. Eltern übergeben zum Beispiel zwar ihr Haus an die Kinder, dürfen aber weiterhin dort wohnen. Geregelt wird dies in § 1093 BGB. Das Wohnrecht wird ins Grundbuch eingetragen und kann dort erst nach dem Tod gelöscht werden. Erfahrungsgemäß reduziert ein eingetragenes Wohnrecht den Wert einer Immobilie und kann daher zudem die zu zahlende Schenkungssteuer reduzieren.

Nießbrauch bei Haus überschreiben

Wohnrecht kann nur der Begünstigte selbst nutzen, Nießbrauch gemäß § 1030 BGB ermöglicht es hingegen, die Wohnung oder das Haus ganz oder teilweise zu vermieten. Der Nießbrauch wird ebenfalls im Grundbuch eingetragen und senkt, genauso wie das Wohnrecht, den anzusetzenden Wert der Immobilie bei Überschreibung und damit im Endeffekt die Steuer auf die Schenkung.

Drei Männer in Geschäftskleidung diskutieren E-Commerce-Strategien an einem Tisch, zwei mit Laptops, in einem hellen Büro.

Wohnrecht oder Nießbrauch?

Sie sind unsicher, ob Sie besser ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch vereinbaren sollten? Dann lassen Sie sich von unseren Steuerexperten beraten. Wir zeigen Ihnen die jeweiligen Vorteile & Nachteile auf und geben Ihnen viele wichtige Tipps. Damit Sie die für Ihre Wünsche passende Entscheidung treffen können.

Ablauf Überschreibung Haus

Wie läuft das Überschreiben eines Hauses ab? Zunächst sollten Sie das Thema mit Ihrem Steuerberater besprechen, der Sie über alle Freibeträge und steuerlichen Aspekte berät. Danach sollten Sie die Rahmenbedingungen für die Schenkung (Gegenleistungen, Wohnrecht oder Nießbrauch usw.) festlegen und mit den Personen sprechen, die als Beschenkte infrage kommen. Anschließend kann mit Unterstützung eines Rechtsanwalts oder direkt beim Notar ein Vertragsentwurf erstellt werden. Sobald alle notwendigen Dokumente (Grundbucheintrag usw.) vorliegen und alle Beteiligten den vereinbarten Regelungen zustimmen, kann die Eigentumsübertragung durch einen notariell beurkundeten Vertrag in die Wege geleitet werden. 

Als Hilfestellung für die korrekte Abwicklung haben wir eine Checkliste entwickelt, anhand derer Sie die Hausüberschreibung Schritt für Schritt vornehmen können.

Checkliste zum Download

Haus überschreiben Kosten

Wie viel kostet es, ein Haus zu überschreiben? Für den Eigentümerwechsel fallen Kosten für den Notar sowie für die Eintragung im Grundbuch an. Die Gebühren für Notar und Grundbuch richten sich nach dem Wert der übertragenen Immobilienanteile. Rechnen Sie mit Kosten ab etwa 2.000 Euro. Eine vorläufige Berechnung können Sie hier vornehmen.

Zusätzlich kann Schenkungsteuer beim Beschenkten anfallen, falls der Wert der Schenkung die Freibeträge übersteigt. 

Haus überschreiben und Steuern sparen

Wie können beim Haus überschreiben Steuern vermieden werden? Dies ist vor allem durch frühzeitige Planung, durch Nutzung von Freibeträgen und durch Übergabe an mehrere Personen möglich.

Steuerliche Freibeträge bei Hausüberschreibung nutzen

Durch eine möglichst geschickte Nutzung der Freibeträge bei der Schenkungssteuer und bei Bedarf durch Überschreibung an mehrere Personen (z.B. Kinder und Enkel) können im Laufe der Zeit auch größere Immobilienwerte steuerfrei an Kinder und Enkel überschrieben werden.

Eine Übersicht über alle Freibeträge bei Erbschaften & Schenkungen sehen Sie hier:

Infografik „Haus überschreiben“: Steuerfreibeträge - Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern/Großeltern 100.000 €, Geschwister/Nichten/Neffen 20.000 €.
Für Ehepartner, Kinder und Enkel können relativ hohe Freibeträge bei der Überschreibung einer Immobilie genutzt werden.

Berechnung Steuern bei Überschreibung Haus

Falls der Wert des Hauses höher ist, als die jeweiligen Freibeträge des Beschenkten, muss Schenkungsteuer für alle über dem Freibetrag liegenden Beträge bezahlt werden. Die Steuer muss nach der jeweiligen Steuerklasse der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer gezahlt werden, diese ist wiederum abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenkten. Der Prozentsatz der zu zahlenden Steuern ist innerhalb der Steuerklassen dann wiederum abhängig von der zu versteuernden Summe. 

  • Ehepartner, Partner aus eingetragenen Lebensgemeinschaften, Kinder, Enkel & Urenkel werden nach Steuerklasse I besteuert.
  • Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Stiefeltern & ehemalige Partner werden gemäß Steuerklasse II besteuert. 
  • Alle anderen Beschenkten werden gemäß Steuerklasse III besteuert. 
Tabelle zeigt Steuerprozentsätze für Hausüberschreibungen nach Geschenkwerten von bis 75.000 Euro bis über 26.000.000 Euro.
Die Steuern bei Überschreibung eines Hauses werden nach dem Wert der Schenkung und gemäß der speziellen Steuerklassen der Erbschafts- und Schenkungssteuer berechnet.

10-Jahres-Frist bei Überschreibung Haus nutzen

Mit der Übertragung von Immobilien im Rahmen einer Schenkung kann Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer in großem Ausmaß gespart werden. Denn während ein Erbe eine einmalige Angelegenheit ist, können die Freibeträge für eine Schenkung nach zehn Jahren wieder in voller Höhe genutzt werden!

10-Jahres-Frist bei Haus überschreiben umgehen

Falls Sie nicht zehn Jahre warten möchten, bis Sie den nächsten Anteil an Ihrem Haus überschreiben, können Sie direkt an mehrere Personen überschreiben, diese können jeweils einen eigenen Freibetrag nutzen. So kann zum Beispiel an Haus sowohl an den Ehepartner (Freibetrag 500.000 Euro) als auch gleichzeitig an die Kinder (Freibetrag pro Kind 400.000 Euro) überschrieben werden. Bei Bedarf können auch die Enkel einbezogen werden oder es kann eine Kettenschenkung erfolgen, indem z.B. ein Teil des Hauses zunächst an den Ehepartner verschenkt wird, der dann wiederum an ein Kind oder an mehrere Kinder verschenkt. Die Freibeträge gelten für jeden Schenker einzeln und können so optimal genutzt werden.

Expertentipp von Furat Al-Obaidi

Planen Sie die Überschreibung Ihrer Immobilie frühzeitig und sparen Sie Steuern!

Gerade in Großstädten wie Berlin erreichen die Immobilienpreise inzwischen ungeahnte Höhen und auch der Freibetrag für Kinder in Höhe von 400.000 Euro reicht in vielen Fällen nicht mehr aus, um steuerfrei zu erben. Daher ist es enorm wichtig, schon zu Lebzeiten darüber nachzudenken, eine Immobilie (teilweise) an Kinder zu überschreiben. So können alle zehn Jahre neu alle Freibeträge genutzt werden und die Nachkommen vor hohen Steuerforderungen geschützt werden. 

Es kommt derzeit häufig vor, dass Erben mit beträchtlichen Forderungen an Erbschaftssteuer konfrontiert werden und deshalb dann die Immobilie verkaufen. Sorgen Sie vor! Falls Sie Rat benötigen: Wir stehen als auf Immobilien spezialisierte Steuerberater gerne zur Verfügung.

Melden Sie sich bei uns!

Spekulationssteuer bei Überschreibung Haus

Die Überschreibung einer Immobilie gilt steuerrechtlich als vorgezogenes Erbe. Die Spekulationsfrist beginnt damit bei der Übernahme des Hauses nicht neu, sondern wird mit übertragen. 

Mehr Informationen zur Spekulationsfrist und dazu, wie man diese vermeidet, erfahren Sie hier.

Weitere Sparpotenziale bei Überschreibung Haus

Neben der Möglichkeit, durch mehrmalige Nutzung von Freibeträgen im Laufe der Zeit Steuern zu sparen, sollte auch der Aspekt nicht vergessen werden, dass der Wert der Immobilien nach Ablauf von zehn Jahren nicht mehr im Zugriff des Sozialamtes liegt. Dies ist zum Beispiel dann relevant, wenn hohe Pflege- oder Heimkosten anfallen. Mit frühzeitiger Planung können somit weitere große Sparpotenziale genutzt werden.

Alternativen zur Überschreibung Haus

Neben Schenkung (Überschreibung) gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Eigentumsverhältnisse einer Immobilie zu ändern. 

Haus verkaufen statt überschreiben

Das Eigenheim kann auch an Kinder oder an andere Personen verkauft werden. Mit dem Erlös kann dann der Ruhestand finanziert werden. Sobald die Spekulationsfrist eingehalten wurde, ist der Gewinn steuerfrei und kann für die schönen Dinge des Lebens genutzt werden.  

Teilverkauf statt Haus überschreiben

Sie können Ihr Eigenheim auch in Form eines “Teilverkaufs” veräußern. Sie gewinnen dadurch mehr finanziellen Spielraum und behalten trotzdem ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht. Teilverkauf ist in Deutschland bisher noch nicht sehr verbreitet. Informieren Sie sich daher im Vorfeld umfassend und entscheiden Sie erst danach, ob diese Form des Verkaufs für Sie die passende Lösung ist. 

Haus vererben statt überschreiben

Selbstverständlich können Sie Ihr Haus auch behalten. Ihre Erben erhalten es dann erst nach Ihrem Tod, die Einzelheiten dazu können Sie in einem Testament regeln, ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge. Ihre Erben können in diesem Fall einmalig von ihren Freibeträgen Gebrauch machen, oft reichen diese für Großstadtimmobilien jedoch nicht aus, um steuerfrei zu erben. 

Mehr Informationen dazu, wie Erbschaftssteuer gespart werden kann, erhalten Sie hier. 

Weitere wichtige Fragen zum Thema Haus überschreiben

Wir haben hier weitere wichtige Aspekte zum Thema Hausüberschreibung & Schenkungen zusammengestellt.

Wann erfolgt die Eigentumsübertragung beim Haus überschreiben?

Die eigentliche Eigentumsübertragung bei einer Hausüberschreibung wird nicht schon beim Vertragsabschluss beim Notar, sondern erst mit der Eintragung ins Grundbuch vollendet. Der Notar wird sich darum kümmern, dass die Änderungen im Grundbuch vorgenommen werden. 

Wie lange muss ein Haus überschrieben sein, um Steuern zu sparen?

Optimalerweise sollten zwischen zwei Schenkungen bzw. zwischen Erbfall und Schenkung mindestens zehn Jahre liegen. Denn in diesem Fall können die Freibeträge der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer jeweils voll ausgenutzt werden. Stirbt der Schenker vor Ablauf der zehn Jahre, wird die Schenkung anteilmäßig angerechnet. Der prozentuale Anteil der Anrechnung reduziert sich dabei jedes Jahr um 10 %, nach neun Jahren werden somit lediglich noch 10 % angerechnet. 

Kann man durch Haus überschreiben Pflegekosten sparen?

Im Vertrag für die Hausübertragung kann vereinbart werden, dass entweder die Pflege oder die Pflegekosten für eine externe Pflege von den neuen Eigentümern übernommen werden. Somit werden tatsächlich Kosten eingespart. Weiterhin ist zu bedenken, dass das Sozialamt nicht mehr auf die Immobilie zugreifen kann, wenn diese vor mehr als zehn Jahren überschrieben wurde. Ein Verkauf des Hauses zur Deckung der Kosten für die Unterbringung in einem Heim kann daher zehn Jahre nach der Überschreibung nicht mehr verlangt werden.

Kann man ein Haus auch mit Generalvollmacht überschreiben?

Falls eine entsprechende notariell beglaubigte Vollmacht vorliegt, dürfen damit auch Immobiliengeschäfte getätigt werden, wie zum Beispiel ein Verkauf oder eine Überschreibung. Ohne notarielle Vollmacht ist dies nicht möglich.

Fazit

Als Steuerspezialisten für Immobilien unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihr Haus noch zu Lebzeiten zu überschreiben und Ihren Nachkommen damit enorme Steuersparpotenziale zu ermöglichen. Gerade in Großstadtlagen kann es ansonsten aufgrund hoher Erbschaftssteuern schwierig werden, das Erbe für die Familie langfristig zu erhalten. Regeln Sie die Übergabe Ihrer Immobilien daher möglichst frühzeitig. Lassen Sie sich dazu von den Experten in unserem Team umfassend beraten.  

Kontaktieren Sie uns noch heute und wir zeigen Ihnen, wie wir Sie optimal unterstützen können!

FAQ

Kann man ein Haus auch nur teilweise überschreiben?

Ein Haus kann sowohl teilweise als auch komplett überschrieben werden. Insbesondere bei teuren Immobilien in Großstädten lohnt sich die teilweise Überschreibung, um die für Ehepartner, Kinder und Enkel vorgesehenen steuerlichen Freibeträge optimal auszunutzen und Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer zu vermeiden.

Bei der Überschreibung eines Hauses kann entweder ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch vereinbart werden. Das Wohnrecht kann nur vom Begünstigten selbst genutzt werden, beim Nießbrauch kann dieser auch von einer Vermietung oder Verpachtung profitieren. Jede Variante hat Vorteile und die Entscheidung sollte individuell getroffen werden. Zu beachten sind steuerliche Auswirkungen und die Tatsache, dass Nießbrauch im Gegensatz zum Wohnrecht nicht Sozialhilfefest ist. 

Rechtlich gesehen stellt das unentgeltliche Überschreiben eines Hauses eine Schenkung dar, daher gibt es in dem Sinne keinen Unterschied zwischen Schenkung und Überschreibung. Der Unterschied zum Vererben besteht darin, dass das Eigentum erst mit dem Erbfall (nach dem Tod) übergeht, beim Verschenken bzw. Überschreiben jedoch bereits zu Lebzeiten. 

Mann mit kurzem dunklem Haar und Bart, trägt Anzug und lächelt leicht vor grauem Hintergrund, bereit für ein Event.
Autor
Furat Al-Obaidi
Gründer, Kanzlei-Inhaber und Steuerberater

Furat Al-Obaidi ist Steuerberater und Experte für Digitalisierung und Automatisierung von Steuerberatungsprozessen. Im Jahr 2017 gründete er die F&S Steuerberatung Berlin, wo er sein fundiertes Fachwissen aus renommierten Unternehmen wie zum Beispiel KPMG einbringt. Nach seinem herausragenden Master-Abschluss als Studiengangbester in Finance, Accounting, Corporate Law and Taxation an der HTW-Berlin erhielt er 2015 die Zulassung als Steuerberater durch die Steuerberaterkammer Berlin. Mit seiner Leidenschaft für innovative Lösungen hat Furat Al-Obaidi die F&S Steuerberatung von Anfang an digital ausgerichtet. Für ihn stehen eine ganzheitliche Beratung in allen steuerrechtlichen Fragestellungen, eine persönliche Bindung zum Mandanten sowie eine vertrauensvolle und zuverlässige Kommunikation stets im Mittelpunkt seiner Arbeit.