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Automatischer Informationsaustausch 2023

2023 melden 108 Staaten Kapitalerträge von Kontoinhabern mit Wohnsitz im Ausland

AUTOMATISCHER INFORMATIONSAUSTAUSCH

Erstmalig zum 30.9.2017 begann der sogenannte automatische Informationsaustausch über Finanzkonten. Damals waren es 50 Staaten, die Informationen nach Deutschland übermittelten. Maßgebliche Rechtsgrundlage für die Informationsübermittlung durch das Bundeszentralamt für Steuern ist die Zinsinformationsverordnung/ZIV.

108 STAATEN MELDEN

Mittlerweile sind es 108 Staaten, die Kontodaten nach Deutschland schicken. Gegenüber 2022 neu hinzugekommen ist der Inselstaat Jamaica (Staat 45, vgl. BMF-Schreiben vom 20.7.2023, IV B 6 – S 1315/19/10030 :057). Alle Staaten übermitteln Kontodaten aus dem Jahr 2022 zum 30.9.2023 an das Bundeszentralamt für Steuern.

ANSCHREIBEN VOM FINANZAMT

Steuerpflichtige, die für das betreffende Meldejahr keine ausländischen Kapitalerträge erklärt haben, erhalten regelmäßig von ihrem Wohnsitzfinanzamt „Anschreiben zur Sachverhaltsaufklärung“. Die Adressaten werden aufgefordert, sämtliche Erträgnis-Aufstellungen zu den ausländischen Kapitaleinkünften einzureichen. Da es sich hier regelmäßig um ausländische Sachverhalte handelt, trifft den Steuerpflichtigen eine erhöhte Mitwirkungspflicht (§ 90 Abs 2 Abgabenordnung/AO). Dies bedeutet, dass die erforderlichen Beweismittel vom Steuerpflichtigen selbst zu beschaffen sind (z. B. die erforderlichen Kontounterlagen).

Erscheinungsdatum: 

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. 

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