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Lohnersatzleistungen für Kinderbetreuung

Lohnersatz bei Kita-Schließung

LOHNERSATZ BEI KITA-SCHLIESSUN

Viele Kitas und Schulen bleiben aufgrund der CoronaMaßnahmen derzeit geschlossen. Das Bundeskabinett hat daher kürzlich beschlossen, betroffenen Eltern Entschädigungszahlungen für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen zu gewähren. Der Maximalzeitraum von 10 beziehungsweise 20 Wochen kann über mehrere Monate verteilt werden.

VORAUSSETZUNGEN

Anspruch auf Lohnfortzahlung haben Eltern, die Kinder im Alter bis zwölf Jahre (das 12. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein) betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Der Anspruch besteht auch, wenn das Kind behindert oder auf Hilfe angewiesen ist. Ferner müssen den Eltern andere Betreuungsmöglichkeiten nicht zumutbar sein. Ersetzt werden 67 % des Verdienstausfalls, maximal € 2.016,00 monatlich. Die Auszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber. Dieser kann bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen.

Erscheinungsdatum: 

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. 

Über uns: Die F&S Steuerberatung ist eine innovative Kanzlei, die in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themenbereichen in Berlin Mitte berät. Die Digitalisierung bietet viele Möglichkeiten nah am Mandanten zu sein. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

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