Kleinunternehmerregelung 2026

Neue Umsatzgrenzen & EU-Regelungen im Überblick

In 2026 können bei der Kleinunternehmerregelung höhere Umsatzgrenzen bezüglich des Vorjahres herangezogen werden. So können viele Unternehmen tendenziell länger vom Vorteil der Umsatzsteuerbefreiung profitieren. Zudem wurde die Regelung europäisiert, das bedeutet, dass auch bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU die Kleinunternehmerregelung genutzt werden kann. Dies ist möglich, ohne sich in jedem EU-Land einzeln als Kleinunternehmen zu registrieren. Erfahren Sie hier, wie sich die neuen Regelungen auswirken, welche Rahmenbedingungen zu erfüllen sind und warum es sich manchmal lohnen kann, freiwillig auf die Regelbesteuerung zu wechseln. Nutzen Sie auch unsere kompakte Checkliste!

Das Wichtigste vorab in Kürze:

Schaubild der F&S Steuerberatung mit alten und neuen Grenzen für die Kleinunternehmerregelung mit durchgestrichenen Werten von 22.000 bzw. 50.000 für Vorher und 25.000 bzw. 100.000 für Neu.
Bei der Kleinunternehmerregelung gelten neue Grenzen, außerdem kann die Regelung jetzt auch Cross-Border, also grenzüberschreitend, in der EU genutzt werden.

Was bedeutet Kleinunternehmerregelung?

Kleinunternehmer sind laut Umsatzsteuergesetz Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte, deren Vorjahresumsatz nicht über 25.000 Euro (Stand: 2026) und deren Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 100.000 Euro liegt. Diese Unternehmen können die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und Rechnungen ohne den Ausweis der Mehrwertsteuer erstellen. Wichtig ist dabei der Jahresumsatz, nicht der Gewinn.

Ist die Kleinunternehmerregelung eine Rechtsform?

Die Kleinunternehmerregelung bezeichnet keine Rechtsform, sondern basiert auf § 19 Umsatzsteuergesetz. Dort sind die jeweils aktuellen Grenzen und Regelungen festgelegt, die kleinen Unternehmen ermöglichen, den Mehrwertsteuerausweis auf Rechnungen und die Abführung der Mehrwertsteuer zu umgehen. Dies erspart kleineren Unternehmen einen Teil des bürokratischen Aufwands bei der Steuerabführung.

Wie lange gilt die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung kann auf Wunsch so lange genutzt werden, wie die aktuell geltenden Grenzen nicht überschritten werden. Sobald eine der Grenzen (Umsatz kleiner als 25.000 Euro oder Umsatz im Folgejahr kleiner als 100.000 Euro) überschritten wird, ist ein Wechsel zur Regelbesteuerung Pflicht. Diese muss dann für mindestens fünf Jahre angewendet werden:

Ist die Kleinunternehmerregelung Pflicht oder freiwillig?

Die Kleinunternehmerregelung ist keine Pflicht, sie kann angewendet werden, muss aber nicht. Daher ist die Nutzung dieser Regelung freiwillig.

Was ist neu bei der Kleinunternehmerregelung 2026?

Seit 2025 gelten neue Regeln für den Kleinunternehmerstatus, die 2026 ihre Wirkung entfalten:

  • Die Umsatzgrenzen für das Vorjahr wurden von 22.000 Euro auf 25.000 Euro angehoben.
  • Die Umsatzgrenzen für den voraussichtlichen Umsatz im Folgejahr wurden erheblich angehoben, von 50.000 Euro auf 100.000 Euro.
  • Die Kleinunternehmerregelung kann jetzt als “Cross-Border-KU” (EU-KU-Regelung) auch für grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU genutzt werden, dabei dürfen die Umsatzgrenzen EU-weit als Gesamtsumme nicht überschritten werden. 


Diese neuen Regelungen eröffnen
neue Chancen für kleine Unternehmen überall in der EU und gleichen die Wettbewerbsbedingungen an.

Beispiel für die Anwendung der neuen Grenzen der Kleinunternehmerregelung in 2026

Hier ein Beispiel, das aufzeigt, wie sich die neuen Grenzen bei der Kleinunternehmerregelung ab 2026 auswirken:

  • Ein Unternehmen hatte in 2024 einen Umsatz von 20.000 Euro, konnte also die Kleinunternehmerregelung nutzen.
  • 2025 betrug der Umsatz dann 23.000 Euro.
  • Das lag unter 50.000 Euro, die Kleinunternehmerregelung konnte entsprechend genutzt werden.
  • Laut der vorherigen Regelung wäre jedoch für 2026 die Regelbesteuerung fällig gewesen, da die Grenze von 22.000 Euro überschritten wurde.
  • Die neue Grenze liegt bei 25.000 Euro, entsprechend kann für 2026 auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz voraussichtlich unter 100.000 Euro liegt, was anhand der bisherigen Umsatzentwicklung wahrscheinlich ist. 
  • Falls der Umsatz in 2026 über 25.000 Euro beträgt, wäre für 2027 die Regelbesteuerung anzusetzen.

Cross-Border-Kleinunternehmerregelung (EU-KU-Regelung)

2025 wurde die Kleinunternehmerregelung EU-weit angepasst und neu aufgestellt:

  • Die KU-Regelung kann nun auch innerhalb der EU genutzt werden. Es ist nicht notwendig, sich dazu in jedem EU-Land einzeln als Kleinunternehmer zu registrieren.
  • Es muss allerdings im Heimatland eine Registrierung bei der Zentralen Meldestelle erfolgen (in Deutschland ist dies das Bundeszentralamt für Steuern).
  • Nach der Registrierung wird ein Antrag an die jeweiligen Länder weitergeleitet. Sobald die Länder den Antrag geprüft haben und die vorgeschriebenen Grenzen für den weltweiten Umsatz (also nicht der Umsatz pro Land!) eingehalten werden, darf die Regelung genutzt werden.
  • Es muss folglich kein Ausweis der Mehrwertsteuer auf den Rechnungen erfolgen, auch nicht bei grenzüberschreitenden Geschäften. 
  • Erforderlich ist allerdings ein Hinweis auf die Nutzung der Umsatzsteuerbefreiung auf der Rechnung. 


Mehr Informationen zur EU-KU-Regelung und zu den notwendigen Registrierungen gibt es hier.

Die Bedingungen für kleine Unternehmen beim grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU wurden mit dieser neuen Regelung vereinheitlicht.

Die Kleinunternehmerregelung bietet steuerliche Vereinfachungen und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch EU-weit genutzt werden.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung 2026

Die Kleinunternehmerregelung bietet eine Reihe von Vorteilen:

  • In 2026 kann als Vorjahr bereits die höhere Umsatzgrenze von 25.000 Euro betrachtet werden.
  • Die neue Umsatzgrenze von 100.000 Euro wird für viele Unternehmen voraussichtlich keine nennenswerte Hürde sein, dies war bei den vorherigen 50.000 Euro teilweise schwieriger.
  • Es muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. 
  • Die Buchhaltung wird vereinfacht.
  • Für Privatkunden können Leistungen günstiger angeboten werden.
  • Ein Wechsel zur Regelbesteuerung ist jederzeit möglich.
  • Seit 2025 kann die Kleinunternehmerregelung unter bestimmten Voraussetzungen auch EU-weit genutzt werden. 

Expertentipp von Furat Al-Obaidi

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung nicht?

Unternehmen und Start-ups, die ständig oder insbesondere in der Gründungsphase umfangreiche Investitionen benötigen, sollten eventuell von der Nutzung der Kleinunternehmerregelung Abstand nehmen. Denn es kann bei der KU-Regelung keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass für die Anschaffung von Laptops, Firmenwagen, Büroeinrichtung oder Materialien die volle Mehrwertsteuer gezahlt wird, ohne Vorsteuer geltend machen zu können.

Selbstverständlich sollte dies jeweils im Einzelfall geprüft werden, denn sobald die Regelbesteuerung gewählt wird, muss diese fünf Jahre lang angewendet werden. Es ist also beispielsweise nicht möglich, für das erste Jahr mit vielen Anschaffungen die dazu vorteilhafte Regelbesteuerung zu nutzen und dann im nächsten Jahr bei geringen Umsätzen auf die Kleinunternehmerregelung zu wechseln.

Gerne schauen wir uns bei unseren Mandanten de   Einzelfall an und entscheiden dann gemeinsam, wie wir am besten vorgehen. Melden Sie sich daher frühstmöglich bei uns und vereinbaren Sie einen Termin.

Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Die KU-Regelung kann einige Nachteile mit sich bringen, die unbedingt vorab bedacht werden sollten:

  • Es kann keine Vorsteuer für Anschaffungen geltend gemacht werden.
  • Es ist nicht möglich, im ersten Jahr die Regelbesteuerung zu nutzen, wenn viele Investitionen anfallen, und dann in die Kleinunternehmerregelung zu wechseln.
  • Die Regelbesteuerung muss fünf Jahre genutzt werden, wenn sie einmal gewählt wird, auch wenn die Umsätze (wieder) unter der Umsatzgrenze liegen.
  • Mit Überschreiten der 100.000-Euro-Grenze gilt sofort die Umsatzsteuerpflicht, dies ist unbedingt zu beachten.
  • Es ist teilweise ein “Image-Nachteil”, sich als Kleinunternehmer zu erkennen zu geben.
  • B2B-Kunden können keine Vorsteuer geltend machen.
  • Bei der eher niedrigen Umsatzgrenze von 25.000 Euro ist langfristig kein Vollerwerb möglich, daher dürften die Grenzen eigentlich nicht langfristig eingehalten werden können, um ein erfolgreiches Business zu betreiben. 

Grundsätzlich können Sie ein geerbtes Haus oder eine andere geerbte Immobilie sofort verkaufen, allerdings erst dann, wenn die Immobilie Ihnen wirklich offiziell gehört. Dazu muss Ihr Name im Grundbucheintrag eingetragen sein. Damit dieser Eintrag vorgenommen werden kann, ist in der Regel zuvor ein Erbschein zu beantragen. 

Drei Männer in Geschäftskleidung diskutieren E-Commerce-Strategien an einem Tisch, zwei mit Laptops, in einem hellen Büro.

Wir unterstützen Sie dabei, alle Vorteile der Kleinunternehmerregelung zu nutzen!

Als Steuerberatungsgesellschaft unterstützen wir von der F&S Steuerberatung Sie gerne darin, alle Vorteile aus der Kleinunternehmerregelung zu nutzen. Gleichzeitig informieren wir Sie aktiv, wenn ein Wechsel in den Mehrwertsteuerausweis sinnvoll sein kann. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und melden Sie sich bei uns, wenn Sie mehr erfahren möchten!

Checkliste: Kleinunternehmerregelung richtig anwenden

Damit die KU-Regelung angewendet werden darf, müssen folgende Aspekte beachtet werden:

  • Unbedingt vorab eine Entscheidung für oder gegen die Anwendung der KU-Regel treffen, bevor die ersten Rechnungen geschrieben werden.
  • Das verwendete Buchhaltungsprogramm muss für Kleinunternehmen geeignet sein.
  • Die jeweiligen Grenzen müssen unbedingt im Jahresverlauf überprüft werden, um Nachzahlungen und fehlerhafte Rechnungsstellung zu vermeiden!
    • Ganz knapp die 25.000-Euro-Grenze zu überschreiten, kann ärgerlich sein.
    • Unbedingt beachtet werden sollte die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr. Falls diese überschritten wird, erfolgt der Wechsel zur Regelbesteuerung sofort. Das bedeutet, dass bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, umsatzsteuerpflichtig wird. 
  • Auf Ausgangsrechnungen muss zwingend auf die Anwendung des § 19 UStG hingewiesen werden. Es darf keine Mehrwertsteuer berechnet werden, wenn die KU-Regel genutzt wird! Es gibt keine juristischen Vorgaben, wie der Hinweis gestaltet werden muss. Beispielsweise wären folgende Formulierungen möglich:


“Gemäß der Kleinunternehmerregelung aus § 19 UStG ist der Rechnungsbetrag nicht umsatzsteuerpflichtig”

“Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet”.

Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist relativ unkompliziert möglich, wenn diese Regelungen beachtet werden. Am besten lassen Sie sich dabei von einem Steuerberater unterstützen, dann wird es noch einfacher.

Fazit

Als erfahrene Steuerberater für Immobilien unterstützen wir Sie gerne dabei, eine geerbte Immobilie steuerfrei zu verkaufen. Wir prüfen Spekulationsfristen und Schulden und geben Ihnen viele Tipps, wie Sie den Verkauf möglichst steueroptimiert gestalten können. Darüber hinaus stehen wir gerne auch für Fragen zu Erbengemeinschaften und zu allen steuerlichen Aspekten der Immobilienverwaltung zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Erfahrung im Immobilienbereich, um Ihre Steuerlast zu minimieren.

Kontaktieren Sie uns baldmöglichst und wir zeigen Ihnen, wie wir Sie optimal unterstützen können!

FAQ

Welche Freibeträge gibt es bei der Kleinunternehmerregelung?

Bei der Kleinunternehmerregelung gibt es keine klassischen Freibeträge, es handelt sich um Umsatzgrenzen, nicht um Gewinngrenzen und auch nicht um Freibeträge. Das wird häufig verwechselt. Die 100.000-Euro-Grenze funktioniert nicht wie ein Freibetrag. Wird sie überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung unmittelbar mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet. Ab diesem Zeitpunkt fällt die Umsatzsteuer an.

Ja. Seit der Reform des Umsatzsteuerrechts zum 1. Januar 2025 gibt es mit § 19a UStG erstmals eine grenzüberschreitende Kleinunternehmerregelung innerhalb der Europäischen Union. Dadurch können deutsche Kleinunternehmer unter bestimmten Voraussetzungen auch in anderen EU-Mitgliedstaaten von einer Umsatzsteuerbefreiung profitieren. Als Umsatz wird dabei jeweils der Gesamtumsatz, nicht der Umsatz pro Land, betrachtet.

Die Kleinunternehmerregelung bietet viele Vorteile, lohnt sich aber nicht für jeden selbständig tätigen Unternehmer. Es muss zwar keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden und es fällt meist weniger Bürokratie an, es kann jedoch auch kein Vorsteuerabzug für Anschaffungen genutzt werden. Wer also hohe Investitionen plant oder eher im B2B-Bereich tätig ist, sollte einen Wechsel zur Regelbesteuerung in Betracht ziehen.

Mann mit kurzem dunklem Haar und Bart, trägt Anzug und lächelt leicht vor grauem Hintergrund, bereit für ein Event.
Autor
Furat Al-Obaidi
Gründer, Kanzlei-Inhaber und Steuerberater

Furat Al-Obaidi ist Steuerberater und Experte für Digitalisierung und Automatisierung von Steuerberatungsprozessen. Im Jahr 2017 gründete er die F&S Steuerberatung Berlin, wo er sein fundiertes Fachwissen aus renommierten Unternehmen wie zum Beispiel KPMG einbringt. Nach seinem herausragenden Master-Abschluss als Studiengangbester in Finance, Accounting, Corporate Law and Taxation an der HTW-Berlin erhielt er 2015 die Zulassung als Steuerberater durch die Steuerberaterkammer Berlin. Mit seiner Leidenschaft für innovative Lösungen hat Furat Al-Obaidi die F&S Steuerberatung von Anfang an digital ausgerichtet. Für ihn stehen eine ganzheitliche Beratung in allen steuerrechtlichen Fragestellungen, eine persönliche Bindung zum Mandanten sowie eine vertrauensvolle und zuverlässige Kommunikation stets im Mittelpunkt seiner Arbeit.

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