Forderungsverjährung zum 31.12.2021

Ein blaues Globus-Symbol mit Gittern auf weißem Hintergrund, symbolisiert Internetkonnektivität und Erd- oder Betriebsstättengründung.

Die regelmäßige Verjährungsfrist, unter die im Regelfall alle Forderungen aus Kauf- und Werkverträgen fallen, beträgt drei Jahre (§ 195 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB).

Weiße Buchstaben „F & S“ in schmaler Schrift auf schwarzem Hintergrund.
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