Forderungsverjährung zum 31.12.2021
Die regelmäßige Verjährungsfrist, unter die im Regelfall alle Forderungen aus Kauf- und Werkverträgen fallen, beträgt drei Jahre (§ 195 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB).
Aufbewahrungsfrist zum 31.12.2021
Sechs- und zehnjährige Aufbewahrungsfristen
Steuerliche Behandlung der Kosten für eine Weihnachtsfeier
BFH-Urteil zur Berechnung der 110-Euro-Freigrenze
Globaler Mindeststeuersatz für Unternehmen kommt
OECD Steuerreform nimmt Gestalt an
Elektronische Daten für die Betriebsprüfung
Bundesfinanzhof entscheidet in einem aktuellen Urteil
Rentenbesteuerung auf dem Prüfstand
Keine Einsprüche notwendig
Einsprüche an die Finanzämter 2020- aktuelle Statistik
Bundesfinanzministerium hat Statistik veröffentlicht
Betriebliches E-Auto
Das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs ist grundsätzlich steuerfrei
Aussetzung der Zinsfestsetzungen für Steuernachforderungen und Steuererstattungen
BMF-Schreiben zur Verzinsung von Steuerforderungen und Steuererstattungen
Vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld
Erleichterter Zugang noch bis 31.12.21