Zukunftsfinanzierungsgesetz – Alle Vorteile auf einen Blick

Investitionen fördern und den Standort Deutschland international attraktiver gestalten. Dies ist das Ziel des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, das am 1. Januar 2024 in Kraft trat. Gemeinsam mit dem Wachstumschancengesetz sollen durch umfangreiche Maßnahmenpakete und Abbau von Bürokratie mehr Digitalisierung erreicht und vor allem Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gezielt gefördert werden. Erfahren Sie hier mehr über das Zukunftsfinanzierungsgesetz, wie Sie als Unternehmer davon profitieren können und darüber, welche Chancen sich durch vor allem durch mehr Mitarbeiterbeteiligung im Recruiting eröffnen.

Das Wichtigste vorab in Kürze:

Durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz sollen Investitionen und der Zugang zu den Kapitalmärkten erleichtert werden.

Was bedeutet Zukunftsfinanzierungsgesetz - Definition

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG), offiziell auch “Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen” beinhaltet eine Bündelung von Maßnahmen aus den Bereichen Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Steuerrecht. Ziel des Gesetzes ist die Förderung von Investitionen in Deutschland. Davon sollen vor allem Start-ups, KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) sowie Wachstumsbranchen profitieren. 

Ab wann tritt das Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft?

Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) am 17. November 2023 beschlossen. Daher konnte das Gesetz nach der Zustimmung im Bundesrat (am 24. November 2023) zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. 

Wie war der Referentenentwurf beim Zukunftsfinanzierungsgesetz gestaltet?

Als Grundlage für den Gesetzentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes gab es einen  Referentenentwurf, der gemeinsam von den Ministerien für Justiz und für Finanzen erarbeitet wurde. Hier können Sie diesen anschauen. 

Was bedeutet Wachstumschancengesetz - Definition

Das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness, kurz WCG (Wachstumschancengesetz) genannt, verfolgt das Ziel, Impulse für mehr Investitionen und Innovationen zu setzen. Die Transformation der deutschen Wirtschaft soll unterstützt und Unternehmen entlastet werden. Dazu wurden eine Fülle von Förderungen und Steuererleichterungen sowie Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie beschlossen. Das Gesetz trat am 28. März 2024 in Kraft. 

Wie hängen Zukunftsfinanzierungsgesetz und Wachstumschancengesetz zusammen?

Sowohl das Zukunftsfinanzierungsgesetz als auch das Wachstumschancengesetz haben das Ziel, die deutsche Wirtschaft zu stärken und mehr Innovationen und Investitionen zu erreichen. Beim Wachstumschancengesetz liegen die Schwerpunkte dabei tendenziell im Bereich Steuererleichterungen und Bürokratieabbau, beim Zukunftsfinanzierungsgesetz geht es vor allem darum, wie das benötigte Kapital für Investitionen generiert werden kann. Beide Gesetze legen den Fokus vor allem auf kleinere und mittlere Unternehmen (KMU).

Ziele des Zukunftsfinanzierungsgesetzes

Mit dem ZuFinG (Zukunftsfinanzierungsgesetz) soll die wirtschaftliche Zukunft in Deutschland finanziert werden. Die dazu beschlossenen Ziele & Maßnahmen stellen wir hier kurz vor:

Verbesserung der Bedingungen für Start-ups

Als Start-up-Standort soll Deutschland im internationalen Vergleich besser positioniert werden. Hier kommen sowohl die Aspekte des erleichterten Zugangs zum Kapitalmarkt als auch bessere und günstigere Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen zum Tragen, da viele Gründungen im Rahmen einer Übertragung von Anteilen an Mitarbeitern erfolgen. Die sogenannte Dry-Income-Problematik im deutschen Steuerrecht wurde dahingehend abgeändert und vorteilhafter für Mitarbeiter gestaltet.

Bessere Bedingungen für KMU

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll die finanzielle Zukunft von Deutschland stützen.

Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sollen Investitionen in wachstumsrelevante Geschäftsfelder ermöglicht werden. Dazu wurden sowohl die Wege zu Kapitalerhöhungen als auch die Ausgabe von Aktien vereinfacht.

Expertentipp von Furat Al-Obaidi

Der Mittelstand und damit die sogenannten KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) bilden das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Daher ist es positiv zu werten, dass diese beim neuen Zukunftsfinanzierungsgesetz im Fokus stehen, und nicht (wie oft) auf die großen Konzerne geschaut wird. Dies sehen wir vor allem für unsere Mandanten als Chance. Dies gilt auch im Hinblick auf die Rekrutierung von neuen Mitarbeitern oder bei der Gestaltung von Nachfolgeregelungen, was viele Unternehmen derzeit vor große Herausforderungen stellt. Die Aufnahme von Kapital kann nun, auch für die Mitarbeiter steuerlich sehr günstig, durch Kapitalbeteiligungen oder Ausgabe von Aktien erfolgen. Dies ist damit jetzt auch für kleinere Unternehmen ein interessanter Weg. Gerne beraten wir Sie dahingehend individuell.

Vereinfachter Kapitalmarktzugang für Unternehmen

Um Kapital für Investitionen und Innovationen zu generieren, sieht das Zukunftsfinanzierungsgesetz einen erleichterten Zugang zu Kapitalmärkten vor. Ein Börsengang kann deshalb jetzt schon ab 1 Mio. erfolgen, zuvor waren als Mindestmarktkapitalisierung 1,25 Mio. notwendig. Zudem wurden einige regulatorische Anforderungen vereinfacht. Dies spart Kosten und erleichtert es auch kleineren Unternehmen hilft, einen Börsengang anzugehen. Darüber hinaus können jetzt auch Mehrstimmrechtsaktien (Stimmrecht 10:1) oder stimmrechtslose Aktien ausgegeben werden. Trotz Kapitalaufnahme können so Gründer und Inhaber von kleineren Unternehmen weiterhin Einfluss auszuüben. Gleichzeitig wurde der Schutz von Investoren ohne Stimmrecht gesetzlich abgesichert. 

Mehr Mitarbeiterbeteiligung durch Zukunftsfinanzierungsgesetz

Der Staat möchte die Mitarbeiterkapitalbeteiligung an Unternehmen unter anderem auch durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz fördern. Dies soll sich nicht nur positiv auf die Kapitalausstattung von Unternehmen auswirken, sondern auch die Bindung und Rekrutierung von Mitarbeitern unterstützen. Die Beteiligung am eigenen Unternehmen soll daher möglichst steuerfrei für den Mitarbeiter möglich sein, dazu wurde der Freibetrag für Mitarbeiteraktien und für die Beteiligung als Gegenleistung für Arbeit auf 2.000 Euro pro Jahr erhöht. Gleichzeitig wird durch die verbesserten Möglichkeiten für die Ausgabe von stimmrechtslosen oder Mehrstimmrechtsaktien die Einflussnahme der Unternehmensinhaber gesichert. Angesichts der demografischen Herausforderungen in Deutschland könnte sich dies als positives Signal sowohl zur Gewinnung neuer Mitarbeiter, zur Kapitalerhöhung als auch zu einer besseren Abwicklung bei der Unternehmensnachfolge erweisen.

Erhöhte Förderung von Beteiligungs- und Bausparen

Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage wurden sowohl für Bausparverträge als auch für Fonds und Beteiligungen erhöht. Zukünftig wird die Zulage bis zu einem Einkommen bei Ledigen von 40.000 Euro pro Jahr gewährt, bei Zusammenveranlagten sind dann 80.000 Euro. 

Mehr Aktienbesitz in Deutschland

Etwa 12,4 Millionen Menschen in Deutschland besitzen Aktien, Aktienfonds oder ETFs. Das sind ca. 17 % der Bevölkerung, ein relativ geringer Wert. Zwar liegt dieser Anteil zum Beispiel in Frankreich noch niedriger (ca. 13 %), in vielen anderen Ländern jedoch wesentlich höher, wie zum Beispiel in Schweden (ca. 30 %). Durch die vermehrte Ausgabe von stimmrechtslosen bzw. Mehrheitsstimmrechtsaktien und nicht zuletzt durch die Erhöhung des Freibetrags für Mitarbeiteraktien auf 2.000 Euro pro Jahr soll der Besitz von Aktien für alle Menschen in Deutschland attraktiver werden. 

Sie möchten konkret wissen, welche Vorteile und Chancen sich für Ihr Unternehmen aus dem Zukunftsfinanzierungsgesetz ergeben? Dann lassen Sie uns darüber gemeinsam sprechen. Wir legen Wert darauf, als Steuerberater nicht nur Ihre Steuern zu optimieren, sondern Ihr Unternehmen darüber hinaus langfristig zukunftsfähig aufzustellen. Dazu sind wir stets auf dem neuesten Stand des Steuerrechts und geben Ihnen gerne Tipps, wie Sie neue Gesetze vorteilhaft nutzen können. 

Digitalisierung des Kapitalmarktes

Weiter vorangetrieben werden soll auch die Digitalisierung des Kapitalmarktes mit Hilfe des Zukunftsfinanzierungsgesetzes. Dazu wurde u.a. das Gesetz über elektronische Wertpapiere auf elektronische Aktien ausgeweitet. Demzufolge werden Namensaktien zukünftig über ein elektronisches Wertpapierregister verwaltet. Das Gleiche ist im Bereich Krypto geplant.

Mehr Sicherheit durch Kryptoregister

Für Kryptomärkte soll, analog zum Wertpapierregister, ebenfalls ein Register entstehen, das auf der Distributed-Ledger-Technolgie basiert. Damit wird das Ziel verfolgt, die Sicherheit bei Investitionen in Kryptowährungen zu erhöhen.

Modernisierung der Finanzmarktaufsicht

Für Kryptomärkte soll, analog zum Wertpapierregister, ebenfalls ein Register entstehen, das auf der Distributed-Ledger-Technolgie basiert. Damit wird das Ziel verfolgt, die Sicherheit bei Investitionen in Kryptowährungen zu erhöhen.

Fazit

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern. Gemeinsam mit dem Wachstumsförderungsgesetz ergeben sich so Vorteile für Unternehmen. Gerne beraten wir Sie dahingehend, welche Chancen sich daraus für Ihr Unternehmen ergeben. 

Kontaktieren Sie uns noch heute und wir zeigen Ihnen, welche Unterstützung möglich ist!

FAQ

Welche Ziele hat das Zukunftsfinanzierungsgesetz?

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll vor allem dabei unterstützen, notwendige Investitionen für eine zukunftsfähige deutsche Wirtschaft zu finanzieren. Der Mittelstand, das Rückgrat der Wirtschaft hierzulande, steht dabei im Fokus. Es wurden diverse Maßnahmen beschlossen, die insbesondere KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) stärken sollen.

Im Zukunftsfinanzierungsgesetz wurden die Bedingungen für die finanzielle Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen verbessert, indem steuerfreie Beteiligungen ermöglicht werden. Zudem wurde die Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien (wieder) eingeführt, damit Unternehmen weiterhin ihren Einfluss sichern können. 

Der Schwellenwert, bis zu dem die Arbeitnehmersparzulage gewährt werden kann, wurde mit dem neuen Zukunftsfinanzierungsgesetz auf 40.000 Euro für Ledige erhöht, für Zusammenveranlagte sind es nun 80.000 Euro.

Autor
Furat Al-Obaidi
Gründer, Kanzlei-Inhaber und Steuerberater

Furat Al-Obaidi ist Steuerberater und Experte für Digitalisierung und Automatisierung von Steuerberatungsprozessen. Im Jahr 2017 gründete er die F&S Steuerberatung Berlin, wo er sein fundiertes Fachwissen aus renommierten Unternehmen wie zum Beispiel KPMG einbringt. Nach seinem herausragenden Master-Abschluss als Studiengangbester in Finance, Accounting, Corporate Law and Taxation an der HTW-Berlin erhielt er 2015 die Zulassung als Steuerberater durch die Steuerberaterkammer Berlin. Mit seiner Leidenschaft für innovative Lösungen hat Furat Al-Obaidi die F&S Steuerberatung von Anfang an digital ausgerichtet. Für ihn stehen eine ganzheitliche Beratung in allen steuerrechtlichen Fragestellungen, eine persönliche Bindung zum Mandanten sowie eine vertrauensvolle und zuverlässige Kommunikation stets im Mittelpunkt seiner Arbeit.