Ladestrom für den elektrischen Firmen-PkW

Rundes Symbol mit einem lächelnden Gesicht in einem roten Kreis auf grauem Grund, das den Innovationsgeist eines Elektrounternehmens symbolisiert.

Gemäß § 3 Nr. 46 Einkommensteuergesetz (EStG) sind vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder eines Hybridelektrofahrzeugs steuerfrei.

Weiße Buchstaben „F & S“ in schmaler Schrift auf schwarzem Hintergrund.
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