GmbH gründen – Checkliste & alle wichtigen Tipps
Die Gründung einer GmbH ist in Deutschland sehr beliebt. Mit dieser Form einer Kapitalgesellschaft können nicht nur das Haftungsrisiko der Gesellschafter beschränkt, sondern auch Kapitalerhöhungen, Finanzierungen und die Aufnahme neuer Gesellschafter bestmöglich geregelt werden. Daneben locken steuerliche Vorteile. Allerdings sollte die Gründung einer GmbH im Vorfeld sorgfältig geprüft werden, um damit tatsächlich wirtschaftliche Erfolge zu erzielen. Erfahren Sie hier mehr über die Vorteile einer GmbH, wann sich die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung besonders lohnt und darüber, welche Schritte, welcher Zeitaufwand und welche Kosten für die Gründung einzuplanen sind. Nutzen Sie dazu auch unbedingt unsere praktische Checkliste im Anhang!
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine sogenannte juristische Person und gehört zu den Kapitalgesellschaften. Charakteristisch für diese Rechtsform ist die Tatsache, dass die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Zur Gründung einer GmbH sind ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro und zumindest ein Gesellschafter notwendig.
Eine GmbH zu gründen, hat diverse Vorteile, die Wichtigsten stellen wir hier kurz vor:
Einer der wichtigsten Vorteile einer GmbH liegt darin, dass die Haftung der Gesellschafter auf das eingebrachte Stammkapital beschränkt ist.
Auch bei einer GmbH kann es zu einer sogenannten Geschäftsführerhaftung kommen, wenn der Geschäftsführer der GmbH seine Pflichten nicht erfüllt bzw. gegen Regularien verstößt und es daher zu Schäden für die Gesellschaft kommt.
Eine GmbH kann schon von einer einzigen Person gegründet werden, daneben können auch mehrere oder sogar viele Personen Gesellschafter sein.
Die GmbH verfügt rechtlich betrachtet als juristische Person über eine eigene Rechtsfähigkeit.
Eine GmbH ist eine eigenständige juristische Person und daher nicht von ihren Gesellschaftern abhängig. Die Gesellschaft existiert weiter, auch dann, wenn Gesellschafter ausscheiden oder wechseln.
Durch die Gründung einer GmbH können in vielen Fällen steuerliche Vorteile erzielt werden:
Melden Sie sich möglichst schon bei den ersten Überlegungen, eine GmbH zu gründen, bei Ihrem Steuerberater! Es ist viel besser, gut vorbereitet in die Gründungsphase zu starten. Gemeinsam können Sie so vorab prüfen, ob es sich in Ihrem Fall lohnt, eine GmbH zu gründen oder ob Sie besser noch ein wenig warten sollten. Es gibt viele Aspekte zu beachten. Nicht nur das Stammkapital und die beteiligten Gesellschafter sind wichtige Punkte, sondern auch Themen wie Haftungsbeschränkung, Gesellschaftsvertrag und vieles mehr. In unserer Steuerberatungskanzlei besprechen wir stets ausführlich, welche steuerlichen Vorteile eine GmbH bieten kann oder ob es sich eher lohnt, die private Haftung auf anderen Wegen einzugrenzen. Zudem prüfen wir eingehend, ob alle Voraussetzungen erfüllt werden können, damit die GmbH Gründung ein Erfolg wird!
Insbesondere in den folgenden Situationen kann es sich lohnen, eine GmbH zu gründen:
Mehr Kapitalbedarf
Sie benötigen mehr Kapital zur Expansion Ihres Unternehmens oder Sie müssen wichtige Investitionen tätigen, um wettbewerbsfähig zu bleiben?
Haftungsbeschränkung erwünscht
Sie möchten die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie schützen und die Haftung mit Ihrem Privatvermögen einschränken?
Professioneller Auftritt am Markt
Sie wünschen sich, als seriöses Unternehmen am Markt wahrgenommen zu werden?
Steuerliche Vorteile nutzen
Sie wünschen sich mehr Spielraum zur Steueroptimierung?
Nachfolgeregelungen und Eigentumsverhältnisse klären
Sie möchten Ihren Betrieb an einen Nachfolger übergeben? Sie möchten Eigentümer bleiben, jedoch die Geschäftsführung abgeben? Es möchten mehrere Nachfolger Ihren Betrieb übernehmen?
Sobald mehr als eine Person Inhaber eines Unternehmens sein soll, kann eine GBR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) als Rechtsform gewählt werden. Eine GBR ist vom Aufwand der Gründung her einfacher zu gründen, so ist weder eine Eintragung ins Handelsregister noch ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag notwendig. Darüber hinaus muss für eine GmbH ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro vorhanden sein, für eine GBR gibt es diesbezüglich keine Vorschriften. Der größte Vorteil einer GmbH im Gegensatz zu einer GBR besteht in den Haftungsrisiken, diese sollten bei der Entscheidung für die eine oder andere Rechtsform daher vorrangig überprüft werden.
Es ist entscheidend, dass Sie Ihre eigene Situation genau prüfen und die Vor- und Nachteile einer GmbH oder GBR sorgfältig abwägen. Gerne stehen wir Ihnen bei der Entscheidungsfindung zur Seite. Melden Sie sich daher frühzeitig bei uns, damit wir gemeinsam zu einer Entscheidung kommen, die perfekt zu Ihrer derzeitigen Situation passt. Vereinbaren Sie baldmöglichst einen Termin für ein Erstgespräch.
Neben den vielen Vorteilen gibt es auch einige Nachteile, die vor Gründung einer GmbH bedacht werden sollten:
Um eine GmbH zu gründen, benötigen Sie vor allem Folgendes:
Um eine GmbH zu gründen, sind einige To Do’s zu erledigen, die wir hier vorstellen
Sobald Sie sich für die Gründung einer GmbH entschieden haben, sollten Sie Ihre Geschäftsidee definieren und einen detaillierten Geschäftsplan erstellen. Legen Sie hier auch bereits strukturiert die Anzahl der Gesellschafter, den Firmennamen, den Geschäftssitz sowie die Finanzplanung fest.
Auch wenn es verlockend erscheint: Sparen Sie in dieser Phase der Gründung nicht an Beratungshonoraren! Lassen Sie sich von Rechtsanwälten und Steuerberatern unterstützen bei der Definition und Ausgestaltung Ihrer Geschäftsideen, der Kalkulation aller dafür notwendigen finanziellen Ressourcen und bei der Auswahl der Gesellschafter und Geschäftsführer. Viele Gründer sind geradezu genial bezüglich ihrer Geschäftsideen, kennen die notwendigen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht im Detail. Nehmen Sie daher professionelle Beratung in Anspruch. Damit Sie nicht am Anfang Fehler machen, die nachher kaum noch oder nur mit hohen Kosten berichtigt werden können.
Stellen Sie sicher, dass ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro bereitgestellt werden muss. Die Hälfte davon muss bereits bei Gründung vorliegen und eingezahlt werden. Sie haben dabei die Wahl zwischen einer Bargründung, einer Sachgründung. Ohne Stammkapital können Sie keine GmbH gründen.
Das Stammkapital muss von dem/den Gesellschafter(n) auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden, der Einzahlungsnachweis ist anschließend dem Notar vorzulegen. Dieser nimmt daraufhin die Anmeldung beim Handelsregister vor.
Vor der Gründung einer GmbH müssen bestimmte Genehmigungen eingeholt werden, dies gilt insbesondere für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, wie zum Beispiel Personenbeförderung, Altenpflege, Versicherungsberatung oder Finanzanlagenvermittlung. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie bei den Industrie- und Handelskammern (IHK), den Handwerkskammern sowie ggfs. beim Gesundheits- oder Bauamt.
Sobald der Gründungsbeschluss vorliegt, entsteht rechtlich gesehen eine sogenannte Vorgründungsgesellschaft in Form einer GBR, bei der ein volles Haftungsrisiko besteht. Bitte beachten Sie dies unbedingt!
Bestimmen Sie bei Gründung mindestens einen Geschäftsführer, dieser vertritt die Gesellschaft nach außen. Ein Geschäftsführer muss dabei nicht zwingend Gesellschafter sein. Der Geschäftsführer muss eine Erklärung abgeben, dass keine Gründe vorliegen, die eine Bestellung ausschließen. Zudem muss in dieser Phase der Gründung eine Verteilung der Unternehmensanteile vorgenommen werden.
Ein Gesellschaftsvertrag ist als rechtliche Basis für die Gründung einer GmbH zwingend erforderlich, lediglich die Ein-Personen-GmbH bildet hier eine Ausnahme. Im Gesellschaftsvertrag werden Firmenname, Sitz der Gesellschaft, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals und die Geschäftsanteile der Gesellschafter geregelt.
Lassen Sie diesen Vertrag unbedingt rechtssicher von einem erfahrenen Rechtsanwalt aufsetzen!
Bevor Sie den Gesellschaftsvertrag notariell beglaubigen lassen, muss noch eine Gesellschafterliste erstellt werden. Dies übernimmt in der Regel der Notar.
Hierbei sind folgende gesetzlich vorgeschriebene Angaben notwendig:
Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar vor Ort beurkundet werden. Zu diesem Termin müssen alle Gesellschafter anwesend sein. Im Zuge der notariellen Beurkundung wird aus der Vorgründungsgesellschaft eine GmbH in Gründung bzw. Vor-GmbH
Nach der notariellen Beurkundung entsteht eine sogenannte “Vor-GmbH” bzw. GmbH in Gründung, hierbei handelt es sich um eine Personengesellschaft mit Haftungsrisiko. Die tatsächliche GmbH entsteht erst nach dem Eintrag ins Handelsregister.
Der Notar sendet Ihnen die Gründungsunterlagen in der Regel wenige Tage nach der Beurkundung zu, damit können Sie ein Geschäftskonto eröffnen und das Stammkapital einzahlen. Mindestens 50 % des Stammkapitals müssen eingezahlt werden, alternativ sind auch Sacheinlagen oder eine Kombination aus beidem möglich. Den Nachweis der Einzahlung stellen Sie dann dem Notar zur Verfügung, dieser nimmt damit die Anmeldung beim Handelsregister vor.
Tipp: Bewahren Sie den Nachweis der Einzahlungen auf! Die Einzahlungsnachweise sollten Sie unbedingt aufbewahren, um im Falle von Haftungsansprüchen oder Streitigkeiten die Einzahlung nachweisen zu können.
Sie müssen für die neue GmbH zwingend ein Gewerbe anmelden, dies erfolgt in der Regel persönlich oder online beim zuständigen Gewerbeamt.
In dringenden Fällen kann die GmbH unmittelbar nach der notariellen Beurkundung als “GmbH i.Gr.” angemeldet werden. Auch hier ist zu beachten, dass die handelnden Personen hier bis zur endgültigen Eintragung ins Handelsregister noch persönlich haften.
Nach der Gewerbeanmeldung muss die Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister erfolgen. Diese Anmeldung nimmt der Notar vor, der den Antrag elektronisch an das zuständige Amtsgericht sendet. Mit der Eintragung wird die Gründung der GmbH rechtskräftig abgeschlossen, Sie erhalten anschließend eine HRB-Nummer.
Nach der Eintragung ins Handelsregister gilt die GmbH als formal gegründet. Erst jetzt treten alle Regelungen für eine GmbH, inklusive Haftungsbeschränkung, in vollem Umfang ein.
Nach der Eintragung im Handelsregister kann dem Unternehmen eine Steuernummer zugewiesen werden. Der beauftragte Steuerberater übernimmt dabei die steuerliche Erfassung und alle notwendigen steuerlichen Meldungen.
Hinweis:
Falls die GmbH internationale Geschäfte tätigen soll, in der Gastronomie tätig ist oder Lieferdienste wie Lieferando, Wolt o.ä. nutzt, muss zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden, dies kann der Steuerberater in die Wege leiten.
Melden Sie Mitarbeiter Ihrer GmbH schnellstmöglich bei der zuständigen Krankenkasse und der Rentenversicherung an. Darüber hinaus wird dringend empfohlen, für die GmbH eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese schützt das Unternehmen vor Schäden, die im Zuge der Geschäftstätigkeit entstehen können. Kümmern Sie sich spätestens jetzt auch um Ihren privaten Versicherungsschutz. Als geschäftsführender Gesellschafter stehen Sie in einem Angestelltenverhältnis zur GmbH, falls Sie lediglich Gesellschafter sind und nicht aktiv mitarbeiten, gilt dies nicht.
Ein Bankkonto benötigen Sie bereits zur Einzahlung des Stammkapitals. Anschließend kann das Konto als Geschäftskonto für die GmbH dienen, um alle Gehaltszahlungen und den gesamten Zahlungsverkehr abzuwickeln.
Eine GmbH stellt bezüglich Jahresabschluss weitaus höhere Anforderungen als ein Einzelunternehmen. Stellen Sie daher unbedingt eine ordnungsgemäße Buchführung sicher. Lassen Sie die komplette Buchhaltung und die Jahresabschlüsse am besten komplett von einem versierten Steuerberater erledigen, dieser kann auch die Lohnbuchhaltung übernehmen. Prüfen Sie in diesem Zusammenhang außerdem, inwieweit Sie von der Digitalisierung in der Finanzbuchhaltung profitieren können. Damit gewinnen Sie mehr Zeit, die Sie in die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens investieren können.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung einer GmbH von Anfang an und übernehmen anschließend für Sie die Buchhaltung und Jahresabschluss. Als digitale Steuerberatungskanzlei begleiten wir Sie zudem auf dem Weg zu mehr Digitalisierung in der Buchhaltung. Sie möchten mehr erfahren? Dann vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch.
Hier unsere übersichtliche Checkliste zur GmbH Gründung, auch als PDF zum Download und abhaken.
Die Kosten, die anfallen, um eine GmbH zu gründen, können stark variieren. Hier eine Auflistung der wichtigsten Posten mit einer ungefähren Kostenschätzung.
Insgesamt sollten Sie Kosten zwischen 1.500 und 4.000 Euro (ohne Stammkapital) für die Gründung einer GmbH veranschlagen. Dies ist natürlich nur eine grobe Schätzung und abhängig von den individuellen Voraussetzungen und vom Beratungsbedarf.
Damit Sie die Gründung einer GmbH zeitlich besser einplanen können, hier die wichtigsten Schritte und der dafür jeweils notwendige Zeitaufwand:
Vorbereitung und Planung (5 – 50 Tage)
Erstellung des Gesellschaftsvertrags und notarielle Beurkundung (7 – 14 Tage)
Eröffnung eines Geschäftskontos und Einzahlung des Stammkapitals (7 – 14 Tage)
Handelsregistereintragung (3 – 14 Tage)
Gewerbeanmeldung (2 – 7 Tage)
Steuerliche Registrierung beim Finanzamt (1 – 2 Wochen)
Insgesamt sollten Sie für die Gründung einer GmbH etwa 4 – 8 Wochen Zeit einplanen. Entscheidend ist, dass alle Dokumente gut vorbereitet und die zuständigen Stellen nicht von Personalengpässen betroffen sind. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrem Steuerberater, wie sich die Bearbeitungszeiten aktuell darstellen und planen Sie nicht zu knapp.
Die Gründung einer GmbH bietet entscheidende Vorteile und lässt sich auch mit nur einem Gesellschafter realisieren. Allerdings sollten Sie sich zuvor umfassend steuerrechtlich beraten lassen. Nutzen Sie zudem unsere Checkliste, um einen Überblick zu erhalten, welche Schritte unbedingt notwendig sind und was alles zu beachten ist. Gerne begleiten wir Sie als Steuerberatungsgesellschaft kompetent durch die gesamte Gründung und danach.
Kontaktieren Sie uns frühestmöglich, am besten noch in der Planungsphase, damit wir von Anfang an die Weichen richtig stellen.
Furat Al-Obaidi ist Steuerberater und Experte für Digitalisierung und Automatisierung von Steuerberatungsprozessen. Im Jahr 2017 gründete er die F&S Steuerberatung Berlin, wo er sein fundiertes Fachwissen aus renommierten Unternehmen wie zum Beispiel KPMG einbringt. Nach seinem herausragenden Master-Abschluss als Studiengangbester in Finance, Accounting, Corporate Law and Taxation an der HTW-Berlin erhielt er 2015 die Zulassung als Steuerberater durch die Steuerberaterkammer Berlin. Mit seiner Leidenschaft für innovative Lösungen hat Furat Al-Obaidi die F&S Steuerberatung von Anfang an digital ausgerichtet. Für ihn stehen eine ganzheitliche Beratung in allen steuerrechtlichen Fragestellungen, eine persönliche Bindung zum Mandanten sowie eine vertrauensvolle und zuverlässige Kommunikation stets im Mittelpunkt seiner Arbeit.
Es ist mindestens eine Person zur Gründung einer GmbH erforderlich, dies kann entweder eine natürliche oder eine juristische Person sein. Eine Ein-Personen-GmbH ist daher möglich, dies bietet sich vor allem für Einzelunternehmen an. Es können darüber hinaus weitere Personen an der GmbH beteiligt sein, was bei den meisten Gesellschaften der Fall ist.
Seit 2021 ist es möglich, eine GmbH über ein digitales Verfahren zu gründen. Allerdings ist dabei einiges zu beachten, das im Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) festgelegt wurde. Sachgründungen, bei denen das Stammkapital aus Sacheinlagen besteht, sind seit 2023 auch für eine Online-Gründung zugelassen.
Neben dem Stammkapital von mindestens 25.000 Euro kommen etwa 1.500 – 4.000 Euro an Kosten für Notar, Handelsregistereintrag, Gewerbeanmeldung und rechtliche Beratung hinzu. Es wird dringend empfohlen, sich vor der Gründung kompetent beraten zu lassen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von TrustIndex. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen