Ertragsteuer sparen & optimieren – Alle wichtigen Infos 

Steuern müssen irgendwann alle Menschen zahlen. Und zwar täglich: In Form von Umsatzsteuer, die auf fast alle Güter und Dienstleistungen erhoben wird. Im Gegensatz dazu wird die Ertragsteuer nicht auf den Gesamtpreis, sondern lediglich auf Einkommen und Gewinn fällig. Zu den klassischen Ertragsteuern gehören daher die Lohnsteuer, die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Kapitalertragsteuer. Erfahren Sie hier mehr über die Bedeutung und Höhe der verschiedenen Arten dieser Steuer und darüber, wann welche Freibeträge genutzt werden können.

Das Wichtigste vorab in Kürze:

Die Ertragsteuer ist für natürliche und juristische Personen zum Teil unterschiedlich gestaltet.

Was ist Ertragsteuer?

Als Ertragsteuer werden die Steuern bezeichnet, die auf den Ertrag bzw. Gewinn zu zahlen sind. Bei natürlichen Personen sind dies Einkommens- bzw. Lohnsteuer sowie die Kirchensteuer, während bei juristischen Personen die Körperschaftsteuer anstelle der Einkommensteuer zu zahlen ist. Weiterhin gehören Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer zu den Ertragsteuern.

Wie wird die Ertragsteuer abgeführt?

Die Zahlung der Ertragsteuer erfolgt auf unterschiedlichen Wegen. So wird zum Beispiel die Kapitalertragsteuer als Quellensteuer direkt von den jeweiligen Depotbanken einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt. Bei der Lohn- und Kirchensteuer übernimmt dies der Arbeitgeber. Selbständige als natürliche Personen müssen ihre Einkommensteuer direkt an das Finanzamt abführen, in der Regel in Form von Vorauszahlungen und einer Abrechnung mit dem Jahresabschluss. Bei juristischen Personen (z.B. AG oder GmbH) wird statt der Einkommensteuer die Körperschaftsteuer fällig. 

Alle Gewerbetreibenden, egal ob natürliche oder juristische Person, müssen vierteljährlich Gewerbesteuer bezahlen, lediglich die freien Berufe sind davon ausgenommen. 

Wie wird die Ertragsteuer berechnet?

Wie hoch ist die Ertragsteuer? Dies lässt sich nicht pauschal sagen, sondern es kommt auf die jeweiligen steuerrechtlichen Bedingungen an. So beträgt beispielsweise die Körperschaftsteuer stets 15 % (Stand: 2025), während die Lohn- und Einkommensteuer zwar auch prozentual, jedoch mit einem progressiven Verlauf berechnet wird. Details dazu finden Sie hier. Grundsätzliche Basis für die Höhe der Ertragsteuer ist in der Regel das wirtschaftliche Ergebnis, also der Ertrag bzw. Gewinn. Der Staat wird daher bei der Ertragsteuer nicht am Umsatz, sondern am ökonomischen Erfolg beteiligt.

Was unterscheidet die Umsatzsteuer von der Ertragsteuer?

Die Umsatzsteuer ist als Mehrwertsteuer auf den Gesamtpreis beim Kauf bzw. bei der Inanspruchnahme zu zahlen, dies gilt für die meisten Güter und Dienstleistungen. Diese Steuer ist damit, im Gegensatz zur Ertragsteuer, unabhängig vom erzielten Gewinn. Unternehmen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, können allerdings die Mehrwertsteuer für alle Aufwendungen in Form von Vorsteuer separat steuerlich ansetzen.

Welche Arten der Ertragsteuer gibt es?

Es gibt verschiedene Formen der Ertragsteuer, die auf verschiedene Arten berechnet und abgeführt werden.

Einkommensteuer / Lohnsteuer

Bei Angestellten wird die Lohnsteuer als Form der Ertragsteuer direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Selbstständige müssen selbst regelmäßige Vorauszahlungen leisten. Eine Endabrechnung der tatsächlich anfallenden Lohn- bzw. Einkommensteuer erfolgt mit dem Lohnsteuerjahresausgleich bzw. mit der Einkommensteuererklärung. Die Einkommens- bzw. Lohnsteuer wird prozentual berechnet, wobei ein progressiver Verlauf zugrunde liegt, dieser ist in der Einkommensteuertabelle ersichtlich. Ein Grundfreibetrag in Höhe von 12.096 Euro pro Jahr (Stand: 2025)

Die verschiedenen Formen der Ertragsteuer werden auf unterschiedliche Art berechent.

bleibt dabei steuerfrei, erst danach fängt die prozentuale Berechnung mit 14 % in einer linear-progressiven Steigerung an, die ab 68.481 Euro Einkommen den Spitzensteuersatz von 42 % erreicht. Dabei ist jeweils nur für den über den jeweiligen Grenzen liegenden Betrag der höhere Prozentsatz zu zahlen. Damit wird gewährleistet, dass zwar mehr Steuern gezahlt werden, der Nettobetrag jedoch weiter steigt. 

Kirchensteuer

Kirchensteuer ist zusätzlich zur Lohn- bzw. Einkommensteuer zu zahlen, wenn die steuerpflichtige Person der katholischen oder evangelischen Kirche in Deutschland angehört. Die Kirchensteuer beträgt in der Regel 9 % der Lohnsteuer, lediglich in Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 %. 

Körperschaftsteuer

Anstelle von Einkommensteuer zahlen juristische Personen, wie zum Beispiel eine GmbH oder eine AG, Körperschaftsteuer. Dies beträgt grundsätzlich 15 % auf den erzielten Gewinn und ist unterjährig in Form von Abschlagszahlungen abzuführen. Die endgültige Abrechnung erfolgt dann mit dem Jahresabschluss. Körperschaftsteuer ist ab dem ersten Euro Gewinn zu zahlen, einen Freibetrag (wie bei der Einkommensteuer) gibt es nicht. 

Expertentipp von Furat Al-Obaidi

Ertragsteuer sparen durch Gründung einer GmbH

Die Einkommensteuer reicht von 14 % bis 42 %, die Körperschaftsteuer liegt stets bei 15 %. Was liegt also näher, als eine GmbH zu gründen und Steuern zu sparen? Tatsächlich ist eine GmbH in vielen Fällen eine gute Idee, nicht nur aus steuerlicher Sicht. Allerdings sollten Sie sich zu diesem Thema unbedingt die Unterstützung durch einen erfahrenen Steuerberater sichern. Denn die Gründung einer GmbH ist relativ zeitintensiv (wobei dies größtenteils der Steuerberater übernehmen kann) und vor allem kostenintensiv, denn es sind nicht nur Notar- und Rechtsanwaltskosten zu zahlen, sondern auch ein Stammkapital von 25.000 Euro bereitzustellen. Lassen Sie sich also vorab ausrechnen, ob sich eine GmbH für Sie aus steuerlicher Sicht überhaupt lohnt, wie Sie das Stammkapital finanzieren können und welche Vorteile einer GmbH sich für Ihr Unternehmen eröffnen.

Eine Übersicht über alle Aspekte der Gründung einer GmbH inklusive Checkliste erhalten Sie hier!

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist von allen Unternehmen als Prozentsatz vom erzielten Gewinn abzuführen. Dies gilt sowohl für natürliche als auch für juristische Personen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind lediglich die freien Berufe (Rechtsanwälte, Ärzte, Künstler, Schriftsteller usw.). Natürliche Personen und Personengesellschaften können von einem Freibetrag von 24.500 Euro jährlich (Stand 2025) profitieren, bis zu dieser Gewinngröße ist keine Steuer zu zahlen. Die Höhe der Gewerbesteuer variiert regional, da der maßgebliche Hebesatz von jeder Kommune selbst festgesetzt wird. Dementsprechend gibt es Gemeinden, die kaum Gewerbesteuer erheben und damit versuchen, Firmen anzulocken und andere Städte, die recht hohe Hebesätze festgelegt haben und somit viel Gewerbesteuer fordern, wie zum Beispiel die Gemeinde Inden in NRW mit einem Hebesatz von 600. In Berlin liegt der Hebesatz bei 410, was ungefähr dem Durchschnitt entspricht. Im Mittel ist mit Gewerbesteuer in Höhe von etwa 15 % vom Gewinn zu rechnen. 

Als erfahrene Steuerberatungskanzlei unterstützen wir Sie gerne bei der Berechnung und Abführung aller Ertragsteuern und bieten Ihnen darüber hinaus vielfältige Möglichkeiten der Steueroptimierung. Lernen Sie uns kennen und erfahren Sie mehr!

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Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist als Ertragsteuer auf alle Kapitalerträge zu zahlen, dazu gehören zum Beispiel Zinsen, Dividenden sowie Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und Fonds. Die Steuer wird direkt an der Quelle erhoben und somit von den jeweiligen Depotbanken direkt ans Finanzamt abgeführt. Dies geschieht in Höhe von 25 % auf den erzielten Gewinn, dazu kommen unter gewissen Voraussetzungen noch 5,5 % Solidaritätszuschlag. Natürliche Personen können einen Freibetrag von 1.000 Euro pro Person und Jahr in Anspruch nehmen, der entweder direkt in Form eines Freistellungsauftrags an die jeweiligen Banken beantragt oder bei der Einkommensteuererklärung angesetzt wird.

Wie kann Ertragsteuer gespart & optimiert werden?

Kann man Ertragsteuer sparen? Tatsächlich ist dies in einem gewissen Umfang ganz legal möglich. Die besten Möglichkeiten und Ideen dazu stellen wir hier vor: 

Freibeträge nutzen

Die einfachste Möglichkeit, Ertragsteuer zu sparen, besteht darin, die steuerfreien Freibeträge zu nutzen. Dies ist allerdings nur bei natürlichen Personen möglich. Manche Freibeträge werden automatisch angesetzt, wie beispielsweise die Grundfreibeträge bei der Lohn- und Einkommensteuer. Andere Freibeträge müssen hingegen beantragt werden, wie zum Beispiel mittels Freistellungsaufträgen bei Kapitalerträgen.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten wie die Ertragsteuer optimiert und gespart werden kann.

Vermögensverwaltende GmbH gründen

Um Ertragsteuer zu sparen, kann es sinnvoll sein, eine vermögensverwaltende GmbH zu gründen. Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt von Ihrem Steuerberater beraten, ob sich dies in Ihrem Fall lohnt. Denn die Gründung einer GmbH bringt zwar vielfältige Vorteile mit sich, ist jedoch auch relativ zeitaufwendig. Außerdem wird ein Stammkapital von 25.000 Euro benötigt.

Tipp: Es kann sich auch im Bereich Immobilien lohnen, eine Verwaltungs-GmbH zu gründen. Lassen Sie sich dazu unbedingt von einem Steuerberater für Immobilienbesitzer im Vorfeld umfassend beraten.

In steuerlich begünstigte Finanzprodukte investieren

Bestimmte Finanz- und Investitionsprojekte werden steuerlich begünstigt. Falls Sie dort investieren, kann dies Ihre Steuern reduzieren. Besprechen Sie diese Angelegenheit unbedingt zuvor mit Ihrem Steuerberater. Damit Sie wirkliche Vorteile genießen können. 

Nichtveranlagung oder eine Günstigerprüfung beantragen

Sie können beim Finanzamt Anträge auf Nichtveranlagung oder auf Günstigerprüfung stellen, falls der voraussichtliche Ertrag Ihres Unternehmens wesentlich niedriger ausfallen wird, als laut vorheriger Prognose geschätzt. Eine Günstigerprüfung ist nur möglich, falls Ihr Steuersatz bei der Einkommensteuer unter 26 % liegt, eine Nichtveranlagung bietet sich dann an, wenn der zu erwartende Ertrag inklusive Kapitalerträgen bei natürlichen Personen voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag und bei juristischen Personen wahrscheinlich bei Null oder im Minusbereich liegen wird. 

Fazit

Ertragsteuern sind im Gegensatz zur Umsatzsteuer nicht auf den gesamten Umsatz, sondern lediglich auf den Ertrag bzw. Gewinn zu zahlen in Form von Lohn-, Einkommens-, Körperschafts-, Kapitalertrags- und Gewerbesteuer. Gerne unterstützen wir Sie als Steuerberatungsgesellschaft bei der Optimierung dieser Steuern und bei der Nutzung von Freibeträgen und Steuersparmöglichkeiten. Sie möchten mehr darüber erfahren?

Dann vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch. 

 

FAQ

Wie heißt die Einkommensteuer bei Kapitalgesellschaften?

Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel eine GmbH oder eine AG, sind juristische Personen und zahlen statt Einkommensteuer eine Körperschaftsteuer. Diese beträgt stets 15 % des zu versteuernden Ertrags (Stand: 2025) und unterliegt, im Gegensatz zur Einkommensteuer, nicht der Progression. Der Prozentsatz bleibt daher stets gleich, unabhängig von der Höhe des Gewinns. 

Natürliche Personen profitieren bei der Einkommensteuer automatisch von gewissen Grundfreibeträgen, die nicht besteuert werden, danach steigt die prozentuale Steuerlast progressiv an. Bei der Körperschaftsteuer, die juristische Personen statt Einkommensteuer zahlen, wird hingegen ein fester Prozentsatz für die Steuern angesetzt, Freibeträge sind hier nicht vorgesehen. 

Ertragsteuern sind auf Einkommen und Gewinne zu zahlen, typische Arten von Ertragsteuern sind daher die Lohn- und Einkommensteuer, die Kirchensteuer, die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer sowie die Kapitalertragsteuer. Diese Steuern werden entweder direkt abgezogen und ans Finanzamt abgeführt oder sie werden in Form von Abschlägen im Jahresverlauf bezahlt und im Rahmen der Jahressteuererklärung endgültig verrechnet.

Autor
Furat Al-Obaidi
Gründer, Kanzlei-Inhaber und Steuerberater

Furat Al-Obaidi ist Steuerberater und Experte für Digitalisierung und Automatisierung von Steuerberatungsprozessen. Im Jahr 2017 gründete er die F&S Steuerberatung Berlin, wo er sein fundiertes Fachwissen aus renommierten Unternehmen wie zum Beispiel KPMG einbringt. Nach seinem herausragenden Master-Abschluss als Studiengangbester in Finance, Accounting, Corporate Law and Taxation an der HTW-Berlin erhielt er 2015 die Zulassung als Steuerberater durch die Steuerberaterkammer Berlin. Mit seiner Leidenschaft für innovative Lösungen hat Furat Al-Obaidi die F&S Steuerberatung von Anfang an digital ausgerichtet. Für ihn stehen eine ganzheitliche Beratung in allen steuerrechtlichen Fragestellungen, eine persönliche Bindung zum Mandanten sowie eine vertrauensvolle und zuverlässige Kommunikation stets im Mittelpunkt seiner Arbeit.